Keith Barlow ist ...
... gegen die vollständige Umsetzung des vorliegenden Verfassungstextes des Konventes. Es seien politische und rechtliche Anpassungen von Teil III an Teil I nötig.
... für die Wahl des Kommissionspräsidenten durch das Europäische Parlament. Es müsste aber die Frage künftiger Vertragsrevisionen noch geklärt werden.
... für die gleichberechtigte Mitwirkung der EP-Abgeordneten bei der EU-Gesetzgebung.
... für einen EU-Außenminister mit „Doppelhut“ (als Vorsitzender des Rates und Vizepräsident der Kommission)
... für eine klare Kompetenzabgrenzung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten
... für eine Möglichkeit von Volksinitiativen: 1 Mio. Unterschriften erforderlich
... für die doppelte Mehrheit bei Ratsbeschlüssen (der Staaten und der Bürger)
... für einen aus seiner Mitte gewählten Vorsitz im Europäischen Rat
... für eine Integration der Grundrechte-Charta in die Verfassung
... für gemeinsame EU-Symbole – Hymne, Fahne, Feiertag
Mit folgenden Punkten im Vertragsentwurf ist er nicht einverstanden:
Nicht einverstanden bin ich beispielsweise mit der "Aufrüstungsverpflichtung“ (I-40,3), der Erweiterung der „Petersberg-Aufgaben“ (I-40,1 und III-210,1) sowie im Bereich Inneres mit dem „Ausschuss für operative Zusammenarbeit“ (III-162).
Folgende Punkte fehlen nach seiner Ansicht in der Europäischen Verfassung:
Ein expliziter Verweis des Verzichts auf Angriffskriege und eine Verpflichtung zur Abrüstung
Keith Barlow ist Listenplatz 10 der PDS-Bundesliste



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