Barbara Haimerl ist ...
… gegen die vollständige Umsetzung des vorliegenden Verfassungstextes des Konventes (siehe Anmerkungen zu Punkt 11 und 12); allerdings stellt das Konventsergebnis in vielen Bereichen auch einen beachtlichen Fortschritt dar.
… für die Wahl des Kommissionspräsidenten durch das Europäische Parlament .
… für die gleichberechtigte Mitwirkung der EP-Abgeordneten bei der EU-Gesetzgebung
… für einen EU-Außenminister mit „Doppelhut“ (als Vorsitzender des Rates und Vizepräsident der Kommission)
… für eine klare Kompetenzabgrenzungzwischen der EU und den Mitgliedstaaten
… gegen eine Möglichkeit von Volksinitiativen (1 Mio. Unterschriften erforderlich), da dies eine Infragestellung des Initiativmonopols der Kommission, welches höchstens durch ein Initiativmonopol des EP ergänzt werden sollte, ist; Zudem birgt dies die ungelöste Frage im Hinblick auf die unterschiedliche Behandlung von Bürgerentscheiden in den Mitgliedstaaten.
… für die doppelte Mehrheit bei Ratsbeschlüssen (der Staaten und der Bürger)
… für einen aus seiner Mitte gewählten Vorsitz im Europäischen Rat
… für eine Integration der Grundrechte-Charta in die Verfassung
… für gemeinsame EU-Symbole – Hymne, Fahne, Feiertag
Mit folgenden Punkten im Vertragsentwurf ist sie nicht einverstanden:
M.E. gibt es zu wenig Mitbestimmung des EP im Bereich der Aussen- und Sicherheitspolitik, eine zu starke Koordinierung der Wirtschafts- und Sozialpolitik und überflüssige Kompetenzen im Bereich der ergänzenden Maßnahmen und im Bereich des Strafrechts.
Folgende Punkte fehlen nach ihrer Ansicht in der Europäischen Verfassung:
In der Verfassung fehlen mir der Gottesbezug, die Verankerung der Währungsstabilität als Ziel der EU und eine bessere Abgrenzung der Einzelkompetenzen, z.B. im Binnenmarktbereich.
Barbara Haimerl ist Listenplatz 20 der CSU-Landesliste für die Europawahl.



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