Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann MdEP ist ...
... gegen die vollständige Umsetzung des vorliegenden Verfassungstextes des Konventes. Es seien politische und rechtliche Anpassungen von Teil III an Teil I nötig.
... für die Wahl des Kommissionspräsidenten durch das Europäische Parlament. Es müsste die Frage künftiger Vertragsrevisionen noch geklärt werden.
… für die gleichberechtigte Mitwirkung der EP-Abgeordneten bei der EU-Gesetzgebung. Es sollten alle Militarisierungsbestimmungen, insbesondere Teil I-40,3 gestrichen werden.
... für einen EU-Außenminister mit „Doppelhut“ (als Vorsitzender des Rates und Vizepräsident der Kommission)
… für eine klare Kompetenzabgrenzung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten
... für eine Möglichkeit von Volksinitiativen: 1 Mio. Unterschriften erforderlich
... für die doppelte Mehrheit bei Ratsbeschlüssen (der Staaten und der Bürger)
... für einen aus seiner Mitte gewählten Vorsitz im Europäischen Rat
... für eine Integration der Grundrechte-Charta in die Verfassung
... für gemeinsame EU-Symbole – Hymne, Fahne, Feiertag
Mit folgenden Punkten im Vertragsentwurf ist sie nicht einverstanden:
"Nicht einverstanden bin ich beispielsweise mit der „Aufrüstungsverpflichtung“ (I-40,3), der Erweiterung der „Petersberg-Aufgaben“ (I-40,1 und III-210,1) sowie bei Inneres mit dem „Ausschuss für operative Zusammenarbeit“ (III-162)
Folgende Punkte fehlen nach ihrer Ansicht in der Europäischen Verfassung:
Ein expliziter Verweis des Verzichts auf Angriffskriege und eine Verpflichtung zur Abrüstung
Weitere Anmerkungen:
1. Der Entwurf des Konvents ist im Wesentlichen eine tragfähige Grundlage für die Verfassung. Allerdings bestehen politische und rechtliche Diskrepanzen zwischen Teil III und Teil I. Hintergrund ist, dass der Konvent nicht mehr ausreichend Zeit hatte, den Teil III zu beantworten. Dies trifft im Übrigen auch für Teil IV zu.
2. Völlig unklar ist, was auf der Regierungskonferenz zur Zeit verhandelt wird. Offensichtlich wird es keinen Legislativrat geben, was für mich einen gravierenden Rückschritt zum Vertragsentwurf bedeutet. Es gibt Angriffe auf die deutliche Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen im Bereich Inneres und Justiz, die „Passarelle-Klausel“ steht in Frage, die neuen Haushaltsrechte des EP werden auch in Frage gestellt und die EZB greift die neuen Zielbestimmungen des Vertragsentwurfs an. Nicht zuletzt ist die Gefahr, dass doch noch ein Gottesbezug in den Text aufgenommen wird, längst nicht gebannt.
3. Ich bin für eine Volksabstimmung zur Verfassung und hoffe, dass auch durch die zunehmende Zahl von Referenden (Stichwort: Jetzt auch in Großbritannien) der Druck auf die Bundesregierung erhöht wird, doch noch das Grundgesetz entsprechend zu ändern. Am besten wäre es, wenn über die Verfassung in allen EU-Mitgliedstaaten am selben Tag abgestimmt wird. Geeignet wäre der 8. Mai 2005, der 60. Jahrestag der Befreiung vom Faschismus und Vorabend des Europatages.
Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann MdEP ist Listenplatz 1 PDS-Bundesliste.



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