Jo Leinen MdEP ist ...
... für die vollständige Umsetzung des vorliegenden Verfassungstextes des Konventes, da er einen umfassenden Konsens zwischen allen Regierungen und Parlamenten darstellt.
... für die Wahl des Kommissionspräsidenten durch das Europäische Parlament auf der Basis der Ergebnisse der Europawahlen.
... für die gleichberechtigte Mitwirkung der EP-Abgeordneten bei der EU-Gesetzgebung als durchgehendes Verfahren in allen Bereichen.
... für einen EU-Außenminister mit „Doppelhut“ (als Vorsitzender des Rates und Vizepräsident der Kommission), der mit eigenem Initiativrecht ausgestattet ist.
... für eine klare Kompetenzabgrenzung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten, ohne eine flexible Weiterentwicklung in der Zukunft zu verbauen.
... für eine Möglichkeit von Volksinitiativen (1 Mio. Unterschriften erforderlich) zur Stärkung der Unionsbürgerschaft.
... für die doppelte Mehrheit bei Ratsbeschlüssen (der Staaten und der Bürger) mit deutlicher Verbesserung der Effizienz gegenüber der Nizza-Formel.
... für einen aus seiner Mitte gewählten Vorsitz im Europäischen Rat, der nicht mit Exekutiv-Befugnisse ausgestattet ist.
... für eine Integration der Grundrechte-Charta in die Verfassung als zwingend notwendigem Bestandteil einer europäischen Verfassung.
... für gemeinsame EU-Symbole – Hymne, Fahne, Feiertag, um die gemeinsame Identifikation mit der EU zu stärken.
Mit folgenden Punkten im Vertragsentwurf ist er nicht einverstanden:
Das Einstimmigkeitserfordernis für Änderungen an der Verfassung ist problematisch, vor allem für Änderungen am Teil III. Das Vetorecht einzelner Mitgliedstaaten in den Bereichen GASP, Steuerpolitik und in wichtigen Fragen der Sozialpolitik wird zu Blockaden der EU Politik in diesen wichtigen Politikfeldern führen.
Folgende Punkte fehlen nach seiner Ansicht in der Europäischen Verfassung:
Die EU braucht eine Ausweitunge der Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit, um die Effizienz und die Beteiligung des Europa-Parlamentes zu stärken. Viele institutionelle Regelungen (zur Größe der Kommission, zu den Ratspräsidentschaften etc.) müssen klarer gefasst werden und vor allem die Effizienz und Transparenz der EU berücksichtigen.
Weitere Anmerkung:
Die Europäische Verfassung! Wofür stehen Sie…?
Die Demokratisierung der Europäischen Union und die Verbesserung der handlungsfähigkeit in der Europapolitik sind notwendige Voraussetzungen für den Erfolg wie auch die Akzeptanz dieses einmaligen historischen Experiments. Die Einrichtung eines Konvents mit der Vertretung aller Parlamente neben den Regierungen und der Europäischen Kommission stellt bereits einen großen Fortschritt gegenüber den vorangegangenen Vorbereitungen einer Regierungskonferenz dar. Der im Konvent erzielte Konsens darf von der Regierungskonferenz in seiner Substanz nicht verschlechtert werden. Das Ergebnis des Konvents ist ein Paket mit Kompromissen von allen Seiten. Das einseitige Aufbrechen dieses Konsenses durch die Regierungen würde dem Verfassungsprojekt einen großen Schaden zufügen.
Das Europa-Parlament muss alle Rechte erhalten, die einer Volksvertretung zustehen. Insbesondere beim Haushaltsrecht ist eine Gleichberechtigung mit dem Ministerrat durchzusetzen. Kein europäisches Gesetz sollte ohne die Zustimmung des Europa-Parlaments erlassen werden können. Die Wahl des künftigen Präsidenten der Europäischen Kommission durch das Europa-Parlament muss die Ergebnisse der Europawahlen berücksichtigen.
Die Europäische Union braucht eine größere Handlungsfähigkeit nach innen und nach außen. Der wirtschaftliche und der soziale Zusammenhalt in der EU der 25 Staaten muss gewahrt bleiben. Die EU braucht deshalb wirksame Instrumente zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik, der Steuerpolitik und einigen Aspekten der Sozialpolitik. Die Lissabon-Strategie mit dem Ziel, die EU zum wirtschaftlich dynamischsten und innovativsten Raum der Welt zu machen, muss mit aller Kraft verfolgt werden.
Europa sollte mit einer Stimme in der Welt auftreten. Der Europäische Außenminister muss deshalb ein Initiativrecht erhalten. Außenpolitische Beschlüsse der EU sollten mit Mehrheit gefasst werden. Bei der Europäischen Verteidigungspolitik ist die nötige Flexibilität vorzusehen, damit im Rahmen der strukturierten Zusammenarbeit diejenigen Länder vorangehen können, die Willens und in der Lage sind, eine Sicherheitspoltische Komponente für Europa aufzubauen.
Mit großer Sorge betrachten wir die Einstimmigkeit bzgl. einer künftigen Revision der Europäischen Verfassung. Auch hier wäre das Prinzip der qualifizierten Mehrheit einzuführen. Zumindest für den Teil drei der EU-Politiken muss ein erleichtertes Verfahren für künftige Veränderungen vorgesehen werden.
Jo Leinen MdEP sitzt für die SPD im Europäischen Parlament



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