In drei Lesungen wird nicht geschmökert, sondern diskutiert - Kathrin Klottka

Kathrin Klottka erklärt, wie ein Gesetz im Parlament der EU entsteht.

Manchmal wird der Vermittlungsausschuss angerufen.

 

Und da bin ich auch schon wieder. Zuerst aber mal eine Frage vorweg: Liebe Leser, wart ihr auch alle wählen? ;-) Wenn nicht, dann ist es jetzt auch zu spät. Denn nun ist es vollbracht. Am Sonntag wurde das Europäische Parlament (EP) gewählt. Wir haben bestimmt, an wen die 99 Sitze im EP für Deutschland gehen. Im EP; das unsere Interessen vertreten soll. Da drängt sich doch aber förmlich die nächste Frage auf. Wenn das EP die Interessen der Bürger vertritt, wie entsteht dann eigentlich ein europäisches Gesetz? Diese Frage möchte ich euch hier beantworten: Es entsteht in mehreren Schritten. Die Europäische Kommission, die aus 15 Mitgliedern besteht und aufpasst, dass die Gesetze in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt und eingehalten werden, schlägt den neuen Gesetzestext vor. Im ersten Schritt, der auch als erste Lesung bezeichnet wird, wird dann vom EP und vom Ministerrat der Vorschlag der Kommission überprüft und es werden Änderungsvorschläge formuliert. Wenn die Meinung des EP’s und die des Ministerrats unterschiedlich sind, so geht das Verfahren in die zweite Lesung. Wenn danach die Meinungen immer noch unterschiedlich sind, versucht ein Vermittlungsausschuss zu einem gemeinsamen Standpunkt zu kommen. Daran ist auch die Kommission beteiligt. Kommt man zu keinem gemeinsamen Entwurf, so entsteht kein Gesetz. Wenn jedoch durch den Vermittlungsausschuss ein gemeinsamer Entwurf entsteht, kommt es durch das EP zu einer dritten Lesung, wo endgültig über das Gesetz abgestimmt wird.

 

Jetzt wisst ihr also auch, wie ein europäisches Gesetz entsteht. Habt ihr weitere Fragen zu politischen Themen oder Anregungen zu meiner Serie? Dann mailt mir doch einfach: europafragen(at)gmx.de. Bis nächste Woche!

 

Dieser Artikel erschien in der NRZ.

 

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