EU-Kommission konkretisiert Bedingungen der Europäischen Bürgerinitiative
Die Europäische Kommission hat am 31. März 2010 ihren Vorschlag zur Ausgestaltung der Europäischen Bürgerinitiative vorgelegt. Danach sollen sich u.a. Bürger aus mindestens einem Drittel der Mitgliedsstaaten an einer Bürgerinitiative beteiligen, die Mindestzahlen der Unterzeichner je Mitgliedstaat sollen sich degressiv proportional zur Bevölkerungszahl jedes Mitgliedsstaates verhalten. So würden in Deutschland 72.000 gültige Unterschriften ausreichen.
Der
Vorstand des Netzwerks EBD hatte sich am öffentlichen Konsultationsverfahren zur Europäischen Bewegung mit einer
Stellungnahme beteiligt. Darin wurde allgemein gefordert, dass Europäische Bürgerinitiativen bürgerfreundlich realisierbar sein müssten und nicht allein nationale, sondern europäische Anliegen zu formulieren hätten. Der nun von der Kommission unterbreitete Vorschlag für die konkreten Bedingungen folgt nur in Teilen den Forderungen des Netzwerks EBD.
Auch einige
EBD-Mitgliedsorganisationen haben bereits auf den Kommissionsvorschlag reagiert. So zeigt sich die
Europa-Union Deutschland enttäuscht. „Eine viel zu hohe Hürde ist die von der Kommission vorgeschlagene Zahl von einem Drittel der Mitgliedstaaten, aus denen eine Million Unterstützungsbekundungen der Bürgerinnen und Bürger erbracht werden sollen. Es ist bedauerlich, dass die Kommission gerade in dieser für den Erfolg von Bürgerinitiativen entscheidenden Frage nicht den Positionen gefolgt ist, wie sie vom Europäischen Parlament, vom Bundesrat oder auch von zahlreichen Nichtregierungsorganisationen, einschließlich der Europa-Union Deutschland, vertreten werden. Diese Hürde muss unbedingt gesenkt werden“, kommentierte Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Mitglied des Präsidiums der Europa-Union Deutschland und Landesvorsitzende der Europa-Union Berlin.
Hintergrund: Die Europäische Bürgerinitiative ist Bestandteil des im vergangenen Jahres in Kraft getretenen Vertrags von Lissabon. Am 11. November 2009 hatte die Kommission ein Grünbuch veröffentlicht, um eine öffentliche Diskussion in Gang zu setzen - mit großer Resonanz, über 300 Stellungnahmen wurden von einer Vielzahl von Interessierten, einzelne Bürgern, Organisationen und Behörden abgegeben. Der nun vorliegende Kommissionsentwurf benötigt noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments und der Mitgliedsstaaten.




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