Auswärtige Angelegenheiten
Grundlagen
Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurde der Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen geteilt. Der Rat für Auswärtige Angelegenheiten (Außen-Rat) ist nun ausschließlich für außen- und sicherheitspolitische Fragen der Europäischen Union zuständig. Die verbleibenden Politikfelder des ehemaligen Rates für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen werden vom Rat für Allgemeine Angelegenheiten behandelt.
Der Außen-Rat ist das monatlich stattfindende Treffen der zuständigen Außen- bzw. Verteidigungsminister. Den Vorsitz führt die neue Hohe Beauftrage für Außen- und Sicherheitspolitik, die ebenfalls Vizepräsidentin der Europäischen Kommission ist. Das System des rotierenden Vorsitzes findet beim Außen-Rat keine Anwendung. Bei ihren Tätigkeiten wird die Hohe Vertreterin in Zukunft durch den neu zu schaffenden Europäischen Auswärtigen Dienst unterstützt. Die Tagungen des Außenrates werden zunächst in zeitlicher Nähe zum Allgemeinen Rat durchgeführt.
Der Rat beschließt einstimmig gemeinsame Aktionen, Standpunkte und Beschlüsse. Der Erlass von Rechtsakten im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik ist ausgeschlossen. Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament haben nur beschränkte Kompetenzen.
In den Aufgabenbereich des Außen-Rats fallen das gesamte außenpolitische Handeln der EU: die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Der Außenhandel sowie die allgemeine Entwicklungszusammenarbeit liegen ebenfalls in seinem Aufgabenbereich, wobei der Europäischen Kommission hier eine besonders starke Rolle zukommt.
Die Kommission handelt völkerrechtliche Verträge mit Drittstaaten aus und ist darüber hinaus für die Koordinierung der Entwicklungspolitik und der Humanitären Hilfe zuständig. Die hauptsächliche Arbeit findet in der DG Außenbeziehungen sowie der DG Entwicklung statt. Dem Europäischen Parlament stehen lediglich Einflussmöglichkeiten mittels unverbindlicher Stellungnahmen zu sowie indirekt über das Budgetrecht. Die Außen- und Sicherheitspolitik wird im Parlament in den Ausschüssen für Auswärtige Angelegenheiten, für Entwicklung, für Internationalen Handel und für Sicherheit und Verteidigung diskutiert.
Nach Art. 27 Abs. 3 des Vertrages von Lissabon wird zukünftig ein Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD) eingerichtet werden, der als diplomatischer Dienst der EU als eine funktional von Kommission und Rat unabhängige Einrichtung dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik direkt unterstehen und ihn bei der Erfüllung seines Auftrages unterstützen wird sowie die Kohärenz und Effizienz des Außenhandels der EU erhöhen soll. Hierbei soll er eng mit den diplomatischen Diensten der Mitgliedsstaaten, dem Generalsekretariat des Rates und den Dienststellen der Kommission zusammenarbeiten. Zusammensetzen wird sich der EAD aus einer Zentralverwaltung sowie den Delegationen der EU in Drittländern und bei internationalen Organisationen. Die Zentralverwaltung soll in geographische Generaldirektionen für alle Länder und Regionen der Welt untergliedert werden.
Federführend in der deutschen Bundesregierung ist das Auswärtige Amt. Die Koordinierung des Außen-Rates liegt beim Referat E01 der Europaabteilung im Zusammenwirken mit den Politischen Abteilungen 2 und 3.
Das Auswärtige Amt informiert regelmäßig den EU-Ausschuss des Bundestages und des Bundesrates über die Vorgänge im Außen-Rat, um so deren Partizipations- und Kontrollrechte zu gewährleisten. Sofern es um Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Verteidigung geht, sind der Auswärtige Ausschuss sowie der Verteidigungsausschuss zuständig.
Aktuelle Entwicklungen
Am 26. April 2010 erreichte der Rat der Außenminister eine politische Einigung über den Vorschlag für einen Beschluss über die Organisation und Arbeitsweise des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD). Zur endgültigen Annahme des Vorschlages sind nun die Anhörung des Europäischen Parlaments sowie die Zustimmung der Kommission erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie
hier.
Am 31. März 2010 kündigte die Präsidentschaft der Westeuropäischen Union die Auflösung des Bündnisses an. Die WEU war 1948 als Militärbündnis gegründet worden. Mit der Erweiterung der Kompetenzen der Europäischen Union im Bereich der GASP, der Entwicklung der GSVP sowie den regelmäßigen Erweiterungen hat die EU immer mehr Aufgaben der WEU übernommen. Mit dem Vertrag von Lissabon ist einen neue sicherheits- und verteidigungspolitische Phase für die EU angebrochen. So sieht er u.a. eine Bündnispflicht im Falle eines bewaffneten Angriffs auf einen EU Staat vor. Die WEU hat daher ihre ursprüngliche historische Rolle erfüllt und die WEU Mitgliedsländer stimmten einer Auflösung bis Juni 2011 zu.
EU-De-Briefing: Das Netzwerk EBD führt zu diesem Politikbereich vornehmlich EU-De-Briefings nach Tagungen des Europäischen Rates durch, der meist unmittelbar nach dem Außenrat stattfindet.
Termine
EU-Briefing: Das Netzwerk EBD führt zu jeder Ratspräsidentschaft sein EU-Briefing durch. Hier werden auch Ergebnisse der
Halbjahresumfrage unter den
Mitgliedsorganisationen veröffentlicht.
Termine
Sitzungen des Rates für Auswärtige Angelegenheiten
25. Oktober 2010 (Bei Bedarf: EU DeBriefing am 26. Oktober 2010)
22. November 2010 (Bei Bedarf: EU DeBriefing am 23. November 2010)
13. Dezember 2010 (Bei Bedarf: EU DeBriefing am 14. Dezember 2010)
Nachrichten des Netzwerks EBD und seiner Mitglieder
FNST: Liberale Positionen zur Östlichen Partnerschaft
Auf ihrem Gipfel im Mai 2009 beschloss die EU ihr neues Programm der „Östlichen Partnerschaft“ (Eastern Partnership/EaP), um ihre Beziehungen zu sechs östlichen Nachbarn – Moldau, Belarus, Ukraine, Aserbaidschan, Armenien und Georgien zu intensivieren. Nach ersten Erfahrungen mit der Implementierung des Programms kamen nun knapp ein Jahr später Liberale aus den sechs Partnerländern, aus Russland und aus den EU-Ländern in Berlin zu einem Workshop zusammen, um Potenzial und Defizite des Programms mehr...
BDI: Schulterschluss zwischen USA und Europa wichtiger denn je
Am Beispiel der Klimakonferenz in Kopenhagen wird es deutlich: Es gibt viele verschiedene Interessen, viele verschiedene Kraftzentren. Dies ist ein Beleg dafür, dass mehr Koordinierung erforderlich ist. Eine wichtige Grundlage ist die Geschlossenheit zwischen den USA und Europa. mehr...
DGAP: Chancen für eine Annäherung zwischen Belarus und der EU
Die Gunst der Stunde nutzen mehr...
ECFR: After Lisbon - Is Europe becoming a global power?
It is almost 40 years since Henry Kissinger demanded a single telephone number from the Europeans. The joke is as old as Methuselah. But now the European Union finally has one. mehr...
Europäischer Rat - kurz und bündig nach Kopenhagen
Es war ein kurzer Europäischer Rat am 10. und 11. Dezember in Brüssel und im Mittelpunkt stand die Klimapolitik. Beim EU-De-Briefing am 14. Dezember ging es aber noch um weitere Themen. mehr...
Links
Ratsformation:
Rat für Auswärtige Angelegenheiten
Auswärtiges Amt:
Europaabteilung,
Politische Abteilung 2,
Politische Abteilung 3
Europäische Kommission:
GD Außenbeziehungen,
GD Entwicklung
Europäisches Parlament:
Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten (AFET),
Ausschuss für Sicherheit und Verteidigung (SEDE),
Ausschuss für Entwicklung (DEVE),
Ausschuss für internationalen Handel (INTA)
Bundestag:
Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union,
Auswärtiger Ausschuss,
Verteidigungsausschuss
Bundesrat:
Europäischer Ausschuss
Wikipedia-Artikel:
Rat für Auswärtige Angelegenheiten




Druckversion dieser Seite