Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucher
Grundlagen
Die Verantwortung für die Beschäftigungs-, Sozial-, Gesundheits- und Verbraucherschutzpolitik liegt bei den EU-Mitgliedsstaaten, d.h. im nicht harmonisierten Bereich. Dennoch gibt es Themenfelder, in denen die Mitgliedsstaaten Probleme effektiver durch grenzüberschreitende Koordination lösen können. Aus diesem Grund wird hier die sog. „Offene Methode der Koordinierung“ (OMK) angewendet. Durch mittelbare Vereinheitlichung der politischen Praxis in den Mitgliedsstaaten soll
dieses (nicht rechtliche) Einwirkungsverfahren mit Hilfe verschiedener Instrumente, wie statistischer Vergleiche zur Identifizierung von „best-practices“ oder Leitlinien und Empfehlungen, eine Zusammenarbeit auf EU-Ebene ohne Harmonisierung von Gesetzes- und Verwaltungsvorschriften ermöglichen.
Im Rat "Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz" kommen etwa viermal im Jahr die zuständigen Minister für Beschäftigung, soziale Sicherheit, Verbraucherschutz, Gesundheit und Chancengleichheit zusammen.
Aufgabe der Europäischen Union in diesem Bereich ist es, die Lebenshaltung und die Lebensqualität der Bürger zu verbessern, insbesondere durch hochwertige Arbeitsplätze sowie durch ein hohes Maß an sozialem Schutz und ein hohes Gesundheits- und Verbraucherschutzniveau, wobei gleichzeitig die Chancengleichheit für alle Bürger zu garantieren ist. In Meinungsumfragen wird immer wieder gefordert, die soziale Dimension in der EU zu stärken. Immerhin: Als ein Meilenstein im sozialpolitischen Bereich kann die Grundrechtecharta angesehen werden, die durch einen Verweis im Vertrag von Lissabon rechtsverbindlich geworden ist.
Im Bereich der Beschäftigungspolitik ist es das Ziel der Mitgliedsstaaten, ein hohes Beschäftigungsniveau zu erreichen sowie den Arbeitsmarkt an den wirtschaftlichen Wandel anzupassen und die Arbeitnehmer entsprechend zu qualifizieren und zu fördern.
Die Europäische Kommission erarbeitet zusammen mit den Mitgliedsstaaten die Leitlinien und Indikatoren. Federführend ist hier die GD Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit. Beim Europäischen Parlament, das lediglich ein Anhörungsrecht hat, befasst sich der Ausschuss Beschäftigung und soziale Angelegenheiten mit beschäftigungspolitischen Themen. Nur in Ausnahmefällen wie z.B. zum Beschluss von Beschäftigungsinitiativen wird das ordentliche Gesetzgebungsverfahren angewandt.
Die Sozialpolitik der Europäischen Union verfolgt die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, einen angemessenen sozialen Schutz und die Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung. Dazu werden Maßnahmen im Bereich der Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der sozialen Sicherheit und dem Schutz der Arbeitnehmer, Chancengleichheit von Männern und Frauen und der Modernisierung der Systeme des sozialen Schutzes.
Weiterhin wird der soziale Dialog im Vertrag von Lissabon mit einem eigenen Artikel verankert (vgl. 152 AEUV). Darin wird die Rolle der Sozialpartner ausdrücklich anerkannt und soll seitens der Europäischen Union gefördert werden.
Etwaige sozialpolitische Maßnahmen werden im Zuge der OMK abgestimmt. Nur in Ausnahmefällen werden Initiativen im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens unter Einbezug des Europäischen Parlaments verabschiedet.
Die Kommission koordiniert den sozialen Dialog auf der Europäischen Ebene und entwickelt mit den Mitgliedsstaaten Indikatoren und Benchmarks für sozialpolitische Maßnahmen. Verantwortlich ist die GD Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit. Beim Europäischen Parlament werden sozialpolitische Themen im Ausschuss Beschäftigung und soziale Angelegenheiten diskutiert.
Auch im Bereich des Gesundheitswesens koordinieren die Mitgliedsstaaten ihre Politiken und Programme im Rahmen der OMK. In Ausnahmefällen wie z.B. zur Bekämpfung grenzüberschreitender Krankheiten oder zum Schutz vor Alkoholmissbrauch und Tabakkonsum können Rat und Europäisches Parlament Maßnahmen mit dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren verabschieden. Laut Art. 168 Abs. 1 AEUV sollen diese ergänzenden Maßnahmen der EU die Gesundheit der Bürger verbessern und zur Beseitigung der Ursachen von Krankheiten beitragen. Hierzu wurde auf EU-Ebene das sog.
„Zweite Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit“ („Programm
2008-2013“) erarbeitet, welches sich zudem zum Ziel gesetzt hat, Ungleichheiten im Gesundheitssektor zu bekämpfen sowie die europaweite Verbreitung von Informationen rund um das Thema Gesundheit zu verbessern.
Bei der Europäischen Kommission ist die GD Gesundheit und Verbraucher zuständig. Im Europäischen Parlament beschäftigt sich der Ausschuss Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit mit gesundheitspolitischen Fragen.
Ziel der EU im Bereich des Verbraucherschutzes ist es, die Interessen der Verbraucher zu fördern und ihnen ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten. Maßnahmen werden mit dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beschlossen. Beim Parlament werden Fragen zum Verbraucherschutz im Ausschuss Binnenmarkt und Verbraucherschutz debattiert. Bei der Europäischen Kommission arbeitet die GD Gesundheit und Verbraucher Gesetzesinitiativen aus und kontrolliert die Einhaltung der Rechtsvorschriften.
Federführend bei der deutschen Bundesregierung sind die die Bundesministerien für Arbeit und Soziales, für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und für Gesundheit.
Im Bundestag beschäftigen sich die Ausschüsse für Arbeit und Soziales, für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie für Gesundheit mit den oben aufgeführten Themen. Beim Bundesrat sind ebenfalls die Ausschüsse für Arbeit und Soziales, für Agrarpolitik und Verbraucherschutz sowie der Gesundheitsausschuss zuständig.
Aktuelle Entwicklungen
EU-De-Briefing: Das Netzwerk EBD führt zu diesem Politikbereich aktuell keine EU-De-Briefings durch, die Kooperation mit den relevanten Bundesministerien soll aber im Laufe des Jahres 2010 aufgebaut werden.
EU-Briefing: Das Netzwerk EBD führt zu jeder Ratspräsidentschaft sein EU-Briefing durch. Hier werden auch Ergebnisse der
Halbjahresumfrage unter den
Mitgliedsorganisationen veröffentlicht.
Termine
Tagungen des Rates für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
8.-9. März 2010
7.-8. Juni 2010
Nachrichten des Netzwerks EBD und seiner Mitglieder
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Links
Ratsformation
Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
Europäische Kommission:
GD Gesundheit und Verbraucher,
GD Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit
Europäisches Parlament:
Ausschuss Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL),
Ausschuss Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI),
Ausschuss Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO)
Bundesministerium für
Arbeit und Soziales
Bundesministerium für
Gesundheit
Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bundestag:
Ausschuss für Arbeit und Soziales,
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
Ausschuss für Gesundheit
Bundesrat:
Ausschuss für Arbeit und Soziales,
Gesundheitsausschuss,
Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz




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