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Vertrag von Lissabon


Grundlagen

Im Dezember 2001 beauftragten die Mitgliedstaaten der EU einen Europäischen Konvent unter der Leitung des früheren französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard d’Estaing mit der Ausarbeitung eines neuen Europavertrages. Nachdem der als Verfassungsvertrag bekannte erste Entwurf scheiterte, ist am 1. Dezember 2009 der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten.

Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon endet ein Verhandlungs- und Abstimmungsmarathon, der die EU in diesen Jahren in die eine oder andere Krise geführt hat. Zwar konnten die Staats- und Regierungschefs der EU am 29. Oktober 2004 den EU-Verfassungsvertrag unterzeichnen, doch die gescheiterten Referenden in Frankreich und den Niederlanden verhinderten eine baldige Umsetzung.

Unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft wurde im Frühjahr 2007 mit der Berliner Erklärung ein neuer Anlauf unternommen, die festgefahrene Situation in Europa aufzulösen. Der Europäische Rat im Juni 2007 beschloss darauf hin, statt einer Europäischen Verfassung einen "Reformvertrag" zu verabschieden, der im Dezember 2007 in Lissabon unterzeichnet wurde. Dieser scheiterte zunächst  erneut an einem Referendum - diesmal in Irland am 12. Juni 2008.

Am 2. Oktober 2009 fand ein erneutes Referendum in Irland statt, bei dem der Vertrag von Lissabon mit großer Mehrheit angenommen wurde. Nun fehlte noch die Unterschrift des Tschechischen Präsidenten, Vaclav Klaus. Dieser unterzeichnete am 4. November 2009, so dass am 1. Dezember 2009 der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten ist - und damit eine Reihe von Veränderungen. 

Die wesentlichen Reformen des Vertrags von Lissabon sind:

- die Änderung der Mehrheitsverhältnisse (doppelte Mehrheit) der qualifizierten Mehrheit des Rates

- die Einführung des Mitentscheidungsverfahrens als ordentliches Gesetzgebungsverfahren, dass in fast allen Politikfelder der EU angewendet wird

- der Europäischer Rat wird rechtlich zu einem Organ der EU mit einem für zweieinhalb Jahre gewählten Präsidenten

- die Schaffung des Amts der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik, die zugleich Vorsitzende des Außenministerrates und Vizepräsidentin der Kommission ist

- die Einrichtung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes

- die Einführung der Europäischen Bürgerinitiative

- die Auflösung der bisherigen Säulenstruktur, die zu einer Verschmelzung der EG und der EU führt. Die EU wird mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit ausgestattet.

- Die Grundrechtecharta wird durch einen Verweis verbindlich (vgl. Art. 6 EUV n.F.). 


Aktuelle Entwicklungen

Die Veränderungen der Ratsstrukturen und die Neuordnung der Machtverhältnisse nach dem Vertrag von Lissabon analysiert die SWP in ihrem Papier „Willkommen in der Lissabonner Wirklichkeit “. Die EBD hat ein dazu eine kurze Zusammenfassung erstellt, die die Machtverschiebungen und die Auswirkungen für Deutschland skizzieren.

Das Netzwerk EBD hat am 26. November 2009 gemeinsam mit der Europäischen Kommission eine EU-Analyse zum Grünbuch "Europäische Bürgerinitiative" durchgeführt. Im Januar 2010 hat das Netzwerk EBD im Rahmen des Konsultationsverfahrens der Kommission eine eigene Stellungnahme abgegeben.

Das Netzwerk EBD stellt darüber hinaus die wichtigsten Änderungen, die der Vertrag von Lissabon mit sich bringt, in den jeweiligen Rubriken der Europa-Politik vor.

Netzwerk EBD, Vize-Präsident Axel Schäfer MdB, zum Vertrag von Lissabon im Interview mit unserem Medienpartner EurActiv.de

 


Nachrichten des Netzwerks EBD und seiner Mitglieder

29.06.10

EUD: Lammert und Pöttering diskutieren neue Rolle der Parlamente nach Lissabon

Mit dem Lissabon-Vertrag wurde nicht nur das Mitentscheidungsrecht des Europäischen Parlaments gestärkt, sondern auch die Rolle der nationalen Parlamente bei deren Mitwirkung in EU-Belangen erweitert. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni letzten Jahres hat für Deutschland zu einer weiteren Stärkung des Bundestags geführt: durch weitgehende Informations- und Beteiligungsrechte kommt vor allem dem Bundestag eine Integrationsverantwortung innerhalb Deutschlands zu.  mehr...

29.06.10

EUD: Bundestag und Europäisches Parlament nutzen neue Rechte nach Lissabon

Morgen vor einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zum Vertrag von Lissabon gesprochen. Mit dem Jahrestag des Urteils vom 30. Juni 2009 stellen die Vorstandsmitglieder der EUD Parlamentariergruppe im Bundestag, Dr. Eva Högl, Dr. Günter Krings, Michael Link und Manuel Sarrazin, sowie die Vorstandsmitglieder der EUD Parlamentariergruppe im Europäischen Parlament, Alexander Alvaro, Michael Cramer, Matthias Groote und Joachim Zeller, fest:  mehr...

28.06.10

dbb: „Wir erwarten einen angemessenen Anteil deutscher Diplomaten“

Kritik an den Vorbereitungen für den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) kommt nicht nur aus dem Europäischen Parlament, das sich vor allem um die haushalterische Kontrolle des EAD und seine politischen Mitwirkungsrechte sorgt. Auch das Auswärtige Amt in Berlin beobachtet die Schaffung eines europäischen Pendants mit Argusaugen.   mehr...

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