Ausschuss der Regionen (AdR)


Grundlagen

Der Ausschuss der Regionen (AdR) wurde 1992 durch den Vertrag von Maastricht über die Europäische Union errichtet und ist ein beratendes Organ der EU. Im rechtlichen Sinne ist er damit kein Organ der EU. Er nahm seine Arbeit 1994 auf.

Die Staats- und Regierungschefs wollten einen „direkten Draht“ zwischen den Regionen und Kommunen und der EU schaffen und diese sowie die Bürger stärker in den europäischen Einigungsprozess einbinden. Das Ziel war es den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Zentrum der Europäischen Union Gehör zu verschaffen. Der AdR wurde aus zwei Erwägungen heraus errichtet. Es erschien erstens sinnvoll, dass Vertreter der Gemeinden, Städte und Regionen sich aktiv in die EU-Politik einbringen, da drei Viertel der EU-Rechtsvorschriften auf lokaler oder regionaler Ebene umgesetzt werden. Zweitens wurde befürchtet, dass die Bürger durch das schnelle Voranschreiten der EU zurückgelassen würden. Entsprechend sah man in der institutionellen Beteiligung der gewählten Mandatsträger der Ebene, die den Bürgern am nächsten ist, eine Möglichkeit die wachsende Kluft zu überbrücken.

Der AdR hat im Gesetzgebungsprozess der EU zwar kein Mitentscheidungsrecht, er wird aber in vielen Fällen vom Rat der Europäischen Union oder von der Europäischen Kommission gehört. In Bereichen, die die regionale/kommunale Verwaltung betreffen, zum Beispiel Bildung, Verkehr, Umweltschutz oder Regionalpolitik muss er angehört werden, bevor Maßnahmen auf EU-Ebene ergriffen werden. Zudem kann der AdR Stellungnahmen zu Vorschlägen der EU-Kommission abgeben. Seit dem Vertrag von Lissabon kommt ihm erstmals ein Klagerecht am Europäischen Gerichtshof zu. Er wird damit zum Wächter der Subsidarität, da er nun gegen Verletzungen des Subsidaritätsprinzips klagen kann.

Es finden jährlich fünf Plenarsitzungen des AdR statt. In diesen legt er seine allgemeine Politik fest und verabschiedet Stellungnahmen. Die Mitglieder des AdR verteilen sich auf sechs Fachkommissionen. Diese sind für die Unterstüt¬zung der Berichterstatter bei der Ausarbeitung der Stellungnahmen, die sich auf Vorschläge der Europäischen Kommission beziehen, zuständig. Außerdem bereiten sie die Plenarsitzungen inhaltlich vor.
 

Weiterhin wurde die Fachkommission für Finanzielle und Verwaltungsangelegenheiten (CFAA) geschaffen, um auf Haushaltsfragen stärker einwirken zu können. 


Zusammensetzung des AdR

Der AdR besteht aus Vertretern der regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften Europas. Auch werden Regionen eingebunden, die in ihren Ländern Staatscharakter besitzen. Dem Ausschuss gehören derzeit 344 Mitglieder an. Die Zahl der Vertreter soll sich in Zukunft nach der Einwohnerzahl des jeweiligen Mitgliedsstaates richten, festgelegt durch den Rat der EU. Artikel 300, Abs. 5 des AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) nimmt hinsichtlich der Zusammensetzung des AdR erstmals Bezug auf die demographische Entwicklung in der EU.

Bei den Mitgliedern des AdR handelt es sich um  gewählte Kommunal- oder Regionalpolitiker (häufig Landräte oder Bürgermeister von Großstädten). Politisch sind sie in ihrer Arbeit vollkommen unabhängig, obwohl sie von den EU-Regierungen vorgeschlagen werden.
Sie werden vom Rat der Europäischen Union auf fünf Jahre ernannt, wobei eine Wiederernennung zulässig ist. Sie müssen ein Mandat der von ihnen vertretenen Gebietskörperschaft innehaben oder ihr gegenüber politisch verantwortlich sein. Es wird zwischen Vollmitgliedern und Stellvertretern unterschieden.

In Deutschland werden die Mitglieder folgendermaßen ausgewählt: Jedes Bundesland hat das Recht, ein Mitglied und dessen Stellvertreter vorzuschlagen. Fünf weitere Sitze werden im Rotationsverfahren auf die Bundesländer verteilt. Die einzelnen Personen bestimmen die Landesregierungen je nach politischer Lage. Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz findet eine Zusammenführung der Vorschläge statt.
Die restlichen Sitze stehen den drei kommunalen Spitzenverbänden Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB), Deutscher Städtetag (DST) und Deutscher Landkreistag (DLT) zu. Deren Personalvorschläge müssen Mandate der lokalen Ebene innehaben. Den Vorschlägen der Spitzenverbände muss die Ministerpräsidentenkonferenz zustimmen. Schließlich schlägt die Bundesregierung dem Rat die von den Ländern benannten Vertreter vor (gemäß §14 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union).

Präsidentin des AdR ist, seit Februar 2010, Mercedes Bresso aus Italien. Sie war bis März 2010 Präsidentin der Region Piemont. Ihr Vorgänger war der Belgier Luc Van Den Brande. Die Amtszeit eines Präsidenten beträgt zweieinhalb Jahre.


Deutsche Mitglieder im AdR

Vollmitglieder:

Ersatzmitglieder:


Links

AdR: Offizielle Webpräsenz

Die Rolle der Regionen in der EU

Die Aufgaben des AdR

Liste der deutschen Mitglieder (mit Kontaktdaten) zum AdR

Wikipediaartikel zum AdR

Weitere Informationen zur Kontroverse um die Besetzung des AdR: Leitermann, Walter: Streit über künftige Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen: Ausschuss unfähig zur Reform. In EUROPA Kommunal , Ausgabe 6/2010

Eine Übersicht der EBD über die Europapolitik in den Länder

Artikel von Walter Leitermann zur Reform(un)fähigkeit des AdR

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