Bildung, Jugend, Kultur und Sport
Grundlagen
Die
Ratsformation Bildung, Jugend, Kultur und Sport setzt sich aus den zuständigen Ministern für Bildung, Jugend, Kommunikation, Kultur und Sport zusammen und tagt etwa drei bis vier Mal im Jahr.
In Deutschland gilt die Vereinbarung, dass die Verhandlungsführung in den EU-Gremien auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen wird, sobald die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen ist.
Die Politikbereiche Bildung, Jugend, Kultur und Sport fallen in den sogenannten dritten Kompetenzbereich, im
Vertrag von Lissabon (2009) als Unterstützungs-, Koordinierungs- und Ergänzungsmaßnahmen bezeichnet. Daher sind Regelungen, die auf eine Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften abzielen, ausgeschlossen.
Die Aufgaben der EU in diesen Politikbereichen: die Verbesserung der Bildungsqualität sowie die Entfaltung der Kulturen der Mitgliedsstaaten, unter Berücksichtigung des gemeinsamen kulturellen Erbes. Dazu unterstützt sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und initiiert Fördermaßnahmen. Der Rat erlässt die Maßnahmen zusammen mit dem Parlament im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens oder beschließt Empfehlungen auf Vorschlag der Kommission.
Die Bildungspolitik der Europäischen Union umfasst Richtlinien und Aktionsprogramme. Erstere beziehen sich zumeist auf die Anerkennung von Berufs- und Hochschulabschlüssen. Wesentlich sind auch die
Programme wie Erasmus, Sokrates, Leonardo, COMENIUS oder Grundtvig. Die EU hat sich u.a. zum Ziel gesetzt, eine europäische Dimension im Bildungswesen zu entwickeln, Mobilität von Lernenden und Lehrenden zu fördern sowie den Austausch von Informationen und Erfahrungen der Mitgliedsstaaten auszubauen. Dies gilt für die allgemeine wie die berufliche Bildung. Alle Maßnahmen unterliegen strikt dem Subsidiaritätsprinzip. Die Mitgliedstaaten, in Deutschland in erster Linie die Länder, achten darauf, dass die Gestaltung der Bildungssysteme und der Lehrinhalte in ihrer Verantwortung verbleiben.
Die Jugendpolitik hat mit dem Vertrag von Maastricht Einzug in die Europa-Politik gehalten. Im Vertrag von Lissabon ist sie in den Art. 165 und 166 geregelt. Die Tätigkeit der EU hat insbesondere das Ziel, den Jugendaustausch sowie den Austausch sozialpädagogischer Betreuer zu unterstützen. Außerdem soll die Mobilität von Lernenden und Lehrenden, auch durch die Förderung der akademischen Anerkennung der Diplome und Studienzeiten, gefördert und die Beteiligung von Jugendlichen am demokratischen Leben in Europa verstärkt werden. Auch im Bereich der beruflichen Bildung setzt sich die EU für eine größere Möbilität von Jugendlichen und für einen Ausbau des Informations- und Erfahrungsaustauschs über gemeinsame Probleme im Rahmen der Berufsbildungssysteme der Mitgliedstaaten ein. Ende November 2009 beschloss der Rat einen neuen
Rahmen für die europäische Zusammenarbeit im Bereich Jugend für die Zeit von 2010 bis 2018. Die Ziele der Zusammenarbeit bestehen darin, im Bildungswesen und auf dem Arbeitsmarkt mehr Möglichkeiten und mehr Chancengleichheit für alle jungen Menschen zu schaffen. Außerdem sollen das gesellschaftliche Engagement, die soziale Eingliederung und die Solidarität von jungen Menschen gefördert werden.
Eine explizite Kulturkompetenz hat die Europäische Union im Vergleich zu anderen Politikfeldern spät erlangt. Erst im Vertrag von Maastricht (1992) wurde in einem eigenen Artikel für die Kulturpolitik eine eigene Rechtsgrundlage geschaffen (Art. 128), die im Vertrag von Amsterdam (1997) dahingehend erweitert wurde, dass Programme, Aktionen und Initiativen durch die EU möglich wurden (Art. 151). Der Vertrag von Lissabon hat den kulturpolitischen Gestaltungsrahmen der EU nicht grundsätzlich verändert (Art. 167): Zuständig bleiben im Sinne des Prinzips der Subsidarität weiterhin die Mitgliedsstaaten. Alle Maßnahmen auf europäischer Ebene sollen einen Beitrag zur Unterstützung, Koordinierung und Ergänzung der Aktivitäten der Mitgliedsstaatsstaaten leisten - und dabei die kulturelle Vielfalt und die Sprachenvielfalt in der EU wahren, das zeitgenössische künstlerische Schaffen fördern und schließlich auf das gemeinsame Kulturerbe und den Kulturraum in Europa hinweisen. Aber auch in anderen Bereichen (Binnenmarkt, Wettbewerb, Steuerrecht, internationaler Handel) existieren Gemeinschaftsvorschriften, die direkten oder indirekten Einfluss auf den Kulturbereich nehmen. Aus diesem Grund hat die Union bei der Gestaltung ihrer Politiken neuerdings auch darauf zu achten, inwiefern kulturelle Belange hierdurch beeinflusst werden (Kulturverträglichkeitsklausel). Der Kulturartikel im Vertag von Lissabon setzt auch den Rahmen für eine - wenn auch auch eingeschränkte - Kulturaußenpolitik der EU und damit für die Zusammenarbeit mit dritten Ländern und internationalen Organisationen. Trotz der beschränkten Kultur-Kompetenz der Gemeinschaft und dem streng subsidiären Charakter der EU-Kulturpolitik haben die Aktivitäten auf europäischer Ebene in den letzten Jahren spürbar zugenommen. 2007 wurde erstmals eine
Europäische Agenda für Kultur vorgelegt, in der die strategischen Ziele dargelegt und mit der offenen Koordinierungsmethode ein neuer Modus zwischenstaatlicher Zusammenarbeit etabliert wurden. Der derzeit gültige
Arbeitsplan des Rates 2011-2013 im Bereich Kultur nimmt die formulierten Ziele auf, definiert sechs Prioritäten für den Kulturbereich und überführt sie in konkrete Förderprogramme, wie beispielsweise "
Kultur 2007-2013".
Bis zum Vertrag von Lissabon enthielten die europäischen Verträge keine Bestimmungen zur Sportpolitik. Trotzdem wurde die gesellschaftliche, kulturelle, soziale und wirtschaftliche Funktion des Sports erkannt und im Jahr 2007 das
Weißbuch Sport veröffentlicht. Zudem war Sportpolitik häufig mit anderen Politikfeldern verbunden. Beispielsweise haben mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs zur Arbeitnehmerfreizügigkeit (Bosman-Urteil) zu gravierenden Veränderungen des (Profi)Sports beigetragen. Ähnlich wie in der Bildungs-, Jugend- und Kulturpolitik erfolgt die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten unter strikter Berücksichtigung nationaler Verantwortlichkeiten, vertraglich geregelt in Artikel 165 AEUV des
Vertrags von Lissabon. Die EU hält keinerlei gesetzgeberische Kompetenzen. Die EU-Sportpolitik konzentriert sich hauptsächlich auf die Unterstützung, Koordinierung und Ergänzung der mitgliedsstaatlichen Sportförderung, die Entwicklung der europäischen Dimension des Sports und die Förderung der Zusammenarbeit mit dritten Ländern und internationalen Organisationen, insbesondere dem Europarat. Um diese Ziele zu erreichen, kann gemäß des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens der zuständige Sportministerrat und das Europäische Parlament auf Vorschlag der Europäischen Kommission Fördermaßnahmen beschließen und Empfehlungen aussprechen. Die Europäische Kommission hat am 18. Januar 2011 eine lang erwartete
Mitteilung zur Entwicklung einer europäischen Dimension des Sports veröffentlicht, in der die gesellschaftliche Rolle und die wirtschaftliche Dimension des Sports betont wird und konkrete Maßnahmen vorgeschlagen werden.
Zuständigkeiten und Koordinierung
In der Europäischen Kommission werden Maßnahmen zur europäischen Bildung, Kultur und Sport von der
Generaldirektion Bildung und Kultur bearbeitet. Für Medienpolitik ist die
Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien zuständig.
Im Europäischen Parlament ist der
Ausschuss Kultur und Bildung zuständig.
Federführend in der deutschen Bundesregierung sind das
Auswärtige Amt (Kulturpolitik), der
Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (Medien), das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (Bildung), das
Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (Jugend) und das
Bundesministerium des Innern (Sport).
Im Deutschen Bundestag werden bildungs- und kulturpolitische Themen in den Ausschüssen für
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung und für
Kultur und Medien bearbeitet. Für den Bereich Jugend ist der Ausschuss für
Familien, Senioren, Frauen und Jugend und für Sportpolitik der
Innenausschuss zuständig.
Im Bundesrat sind für Jugendpolitik der Ausschuss
Frauen und Jugend und für Kulturpolitik der Ausschuss für
Kulturfragen zuständig. Der Bereich Bildungspolitik wird durch die
Kultusministerkonferenz abgedeckt. Im
Ausschuss für Innere Angelegenheiten werden sportpolitische Themen verhandelt.
Aktuelle Entwicklungen
Auf seiner
Sitzung im Februar 2012 nahm der Rat einen
gemeinsamen Bericht der Europäischen Kommission und des Rats der EU an, der die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung festlegt. Dabei wurden auch die Prioritäten bei der Zusammenarbeit im Zyklus 2012-2014 abgestimmt. Man einigte sich, verstärkte Kooperation bei allgemeiner und beruflicher Bildung gezielter für die Erreichung der in der Strategie Europa 2020 festgeschriebenen Ziele einzusetzen.
Seit Januar tragen Guimarães (Portugal) und Maribor (Slowenien) den Titel Kulturhauptstadt Europas 2012. Ingesamt soll das aktuelle
EU-Programm "Kultur" (2007-2013) die kulturelle Zusammenarbeit stärken und so das gemeinsame kulturelle Erbe Europas sichtbarer machen.
Im Bereich "Jugend" veranstaltete das Netzwerk EBD im Februar 2012 zusammen mit JUGEND für Europa, der Bundeszentrale für politische Bildung, der Körber-Stiftung und der Europäischen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar das Fachforum Europa, das sich vor allem an Multiplikatoren der europabezogenen Jugendbildung richtete. Grundfrage war dabei, wie Europa am besten vermittelt werden kann.
EU-De-Briefing: Das Netzwerk EBD führt zu diesem Politikbereich EU-De-Briefings nach Tagungen des Rates durch, bei denen auch die Länder durch die Kultusministerkonferenz vertreten sind.
Termine
EU-Briefing: Das Netzwerk EBD führt zu jeder EU-Ratspräsidentschaft ein EU-Briefing in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Botschaft durch.
Termine
College of Europe: Das Netzwerk EBD führt seit vielen Jahren die Auswahl der deutschen Studierenden am renommierten College of Europe durch.
Europäischer Wettbewerb: Das Netzwerk EBD richtet seit 1978 unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten den Europäischen Wettbewerb aus.
Sitzungen des Rates für Bildung, Jugend, Kultur und Sport im ersten Halbjahr 2012:
10. Februar 2012
10.-11. Mai 2012
Nachrichten des Netzwerks EBD und seiner Mitglieder
JUGEND für Europa: Zentraler Aufruf der Europäischen Kommission für die Aktion 4.3
Die EU-Kommission hat einen zentralen Projektaufruf gestartet für die "Aktion 4.3 - Unterstützung für die Mobilität von Jugendbetreuern". Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist es, die Mobilität und den Austausch von Jugendbetreuern zu unterstützen, um ihnen den Erwerb neuer Fähigkeiten und Kompetenzen zu ermöglichen und damit ihr Profil als Fachkräfte im Jugendbereich abzurunden. mehr...
DOSB: Deutschland übernimmt Vorsitz im Europarat für Anti-Doping
Deutschland hat für zwei Jahre den Vorsitz in der Monitoring Group der Anti-Doping-Konvention des Europarats übernommen. mehr...
„Ein erfolgreicher Rat aus deutscher Sicht“ – EBD de-brieft zum Rat Bildung, Jugend, Kultur und Sport
Die Ratstagung Bildung, Jugend, Kultur und Sport am 10. und 11. Mai 2012 hat sich insbesondere mit der Ausgestaltung der EU-Bildungs- und Kulturprogramme ab 2014 befasst. mehr...
Prämierte Arbeiten des 59. Europäischen Wettbewerbs 2012 online
Anfang Mai ging mit dem Versand der Preise die äußerst erfolgreiche 59. Runde des Europäischen Wettbewerbs zu Ende. Die Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler stieg um beachtliche 21 Prozent auf 81.261. Die Qualität der eingereichten Arbeiten belegt, dass es den Lehrkräften gelingt, europäische Themen erfolgreich im Unterricht umzusetzen und ihre Schülerinnen und Schülern zur Entwicklung eigener Ideen und Vorstellungen für Europa anzuregen. mehr...
DOSB: EU-Kommission sucht Vorschläge von Sportorganisationen
Am 17. April hat die Europäische Kommission eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu den Vorbereitenden Maßnahmen im Sport veröffentlicht. Diese Aufforderung wird transnationale Projekte mit Partnern aus mindestens fünf Mitgliedstaaten unterstützen. Geeignete Bewerber sind öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen oder Sportverbände. mehr...
Links und Dokumente
Bildung
COMENIUS Das europäische Programm für die schulische Bildung
Grundtvig Programm für lebenslanges Lernen
Portal
EU-Bildungspolitik
Jugend
Europarat:
Education, Culture, and Heritage, Youth and Sport
Der Europäische
Pakt für die Jugend
Die neue
europäische Jugendstrategie
EU-Aktionsprogramm
Jugend in Aktion
Europäische Kommission: Weißbuch
Neuer Schwung für die Jugend Europa
Eurostat
Youth in Europe. A statistical portrait
Wikipedia-Kategorie:
Jugendpolitik der Europäischen Union
Kultur und Medien
Europarat:
Education, Culture, and Heritage, Youth and Sport
Kulturportal der Europäischen Kommission
Europäisches Jahr der Kreativität und Innovation 2009
Europäische Kulturhauptstädte 2010
Essen und
Istanbul
Europa fördert Kultur - Aktionen, Programme und Kontakte zur Kulturförderung der EU
Programm Kultur (2007-2013) der Europäischen Kommission
Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung
Europäische digitale Bibliothek
Europeana
Infobrief
EU-Kulturpolitik nach Lissabon des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags
Wikipedia-Kategorie:
Kulturpolitik der Europäischen Union
Sport
Eine vom Europäischen Parlament in Auftrag gegebenen Studie:
Lissabon-Vertrag und Sportpolitik
Infobrief
Sportpolitik der Europäischen Union nach dem Lissabon-Vertrag des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags
Mitteilung der EU-Kommission
Entwicklung der europäischen Dimension des Sports (Januar 2011)
Wikipedia-Kategorie:
Sportpolitik der Europäischen Union
Wikipedia-Artikel:
Sportpolitik der Europäischen Union



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