EU-Finanzplanung und EU-Haushalt
Grundlagen
Der Haushalt der Europäischen Union wird jedes Jahr auf Grundlage eines sog. Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR; bis zum Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 2009 Finanzielle Vorausschau genannt) und eines Vorschlags der Europäischen Kommission von Rat und Europäischem Parlament beschlossen. Das Parlament kontrolliert zudem die Haushaltsführung und ist auch für die Entlastung der Kommission nach Ablauf eines Haushaltsjahres zuständig. Der Europäische Rechnungshof überprüft die rechtmäßige und sachgerechte Verwendung der Mittel aus dem EU-Haushalt.
Der MFR legt seit 1988 die Obergrenzen für die Ausgaben, unterteilt nach Politikfeldern, fest. Er dient zusammen mit dem jeweiligen Eigenmittelbeschluss in erster Linie dazu, eine mittelfristige Planung der Ausgaben der EU im Einklang mit den zur Verfügung stehenden Einnahmen zu ermöglichen und dadurch u.a. für Mehrjahresprogramme wie die Strukturfonds und das Forschungsrahmenprogramm eine tragfähige finanzielle Grundlage zu schaffen. . Seit 1993 umfasst der MFR eine Periode von jeweils sieben Jahren.
Bisher wurde der MFR auf Vorschlag der Kommission vom Europäischen Rat einstimmig beschlossen und anschließend in eine sog. Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen Kommission, Rat und Parlament überführt. Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ist der MFR im Primärrecht verankert (Art. 312 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Der Rat beschließt den MFR danach nach einem besonderen Gesetzgebungsverfahren einstimmig bei Zustimmung der Parlamentsmehrheit.
Der aktuelle MFR für die Zeit von 2007 bis 2013 als größte Ausgabenfelder die Kategorie „nachhaltiges Wachstum“ (v.a. Struktur- und Kohäsionsfonds sowie Forschungs- und Innovationsförderung, 44,6 %) sowie die Kategorie „Erhaltung und Management der natürlichen Resourcen“ (v.a. Agrarpolitik, 42,6 %) vor. Zudem werden u.a. Mittel für die Forschung, die Zusammenarbeit in der Innen- und Justizpolitik sowie die Außenpolitik bereitgestellt. Die Verwaltungsausgaben betragen ca. 6 %.
Der EU-Haushalt für das Jahr 2010 umfasst Verpflichtungsermächtigungen von ca. 141,4 Mrd. € und Zahlungsermächtigungen von ca. 122,9 Mrd. € (ohne Nachtragshaushalte).Bei den Verpflichtungsermächtigungen handelt es sich um rechtliche Verpflichtungen zur Bereitstellung von Mitteln, etwa für bestimmte Programme. Zahlungsermächtigungen umfassen die tatsächlich zu leistenden Ausgaben. Die Verpflichtungsermächtigungen und die Zahlungsermächtigungen decken sich oft nicht, da die Mittel für mehrjährige Programme und Projekte in der Regel in dem Jahr in den Haushaltsplan aufgenommen werden, in dem das Programm oder Projekt beschlossen wird, jedoch im Laufe der Jahre erst nach und nach entsprechend dem Stand der Umsetzung ausgezahlt werden.
Laut Art. 310 und 311 AEUV muss der EU-Haushalt ausgeglichen und vollständig aus Eigenmitteln finanziert sein. Die EU darf sich also nicht verschulden. Die Einnahmen setzen sich derzeit aus folgenden Quellen zusammen:
• sog. Traditionellen Eigenmitteln, etwa Zöllen (2010: 14,1 Mrd. € oder 12 %);
• sog. Mehrwertsteuer-Eigenmitteln, einem prozentualen Anteil an den Mehrwertsteuereinnahmen der EU-Mitgliedstaaten (2010: 14 Mrd. € oder 11 %);
• sog. Bruttonationaleinkommen-Eigenmitteln, Beiträgen der Mitgliedstaaten,; der Anteil der Mitgliedstaaten bestimmt sich nach deren jeweiliger Wirtschaftskraft. Ihre Höhe entspricht der Differenz zwischen dem Gesamt-Finanzierungsbedarf und den anderen Eigenmitteln (2010: 92,7 Mrd. € oder 76 %);
• sonstigen Einnahmen, Steuern auf die und Abzüge von den Dienstbezügen des EU-Personals, Bankzinsen, Beiträge von Drittländern zu bestimmten EU-Programmen (2010: 1 %).
Das Verhältnis der Einnahmequellen zueinander sowie die Anteile der Mitgliedstaaten werden im sogenannten Eigenmittel-Beschluss festgelegt. Dieses sieht u.a. für die Eigenmittel auf Grundlage der Mehrwertsteuereinnahmen und der Bruttonationaleinkommen prozentuale Höchstsätze vor, die eine faire Lastenverteilung zwischen starken und schwachen Mitgliedstaaten schaffen sollen. Der Eigenmittel-Beschluss berücksichtigt auch den sog. „Briten-Rabatt“. Der Eigenmittelbeschluss wird vom Rat einstimmig gefasst, nach bloßer Anhörung des Europäischen Parlaments. Der Eigenmittelbeschluss bedarf zudem der Ratifikation durch die Mitgliedstaaten nach deren jeweiligen nationalen verfassungsrechtlichen Regelungen.
Deutschlands Beitrag
Der deutsche Beitrag zum EU-Haushalt betrug im Jahr 2009 (vor Korrekturen) etwas mehr als 20 Mrd. €. Mit knapp 20 % aller Beiträge der Mitgliedstaaten trug Deutschland vor Frankreich (17,5%) den größten Anteil.
Allerdings flossen 2009 auch knapp 12 Mrd. € an EU-Zahlungen nach Deutschland, so dass der deutsche Netto-Beitrag 2009 vor Korrekturen etwas weniger als 9 Mrd. € betrug. Durch sog. Einmaleffekte (verringerter deutscher Anteil an den Mehrwertsteuer-Eigenmitteln) reduzierte sich der Netto-Beitrag für 2009 nochmals auf ca. 6,4 Mrd. €. 2008 hatte der deutsche Netto-Beitrag noch bei rund 11 Mrd. € gelegen. Aus Deutschland flossen damit zwar netto auch 2009 mehr in den EU-Haushalt als aus jedem anderen Mitgliedstaat. Legt man den Beitrag zum EU-Haushalt jedoch auf die Bevölkerung um (2009: 82 Mio. Einwohner), ergibt sich ein anderes Bild. Der deutsche Pro-Kopf-Anteil am EU-Budget betrug demnach 2009 netto ca. 78 € je Bürger. Pro-Kopf-Spitzenreiter war 2009 Dänemark mit 211 € pro Kopf, gefolgt von Finnland (114 €), Italien (102 €), Frankreich (100 €) und den Niederlanden (90 €). Die anderen Nettozahler waren Großbritannien, Österreich, Schweden, Irland und Zypern.
Diese Berechnungen sagen aber wenig über die volkswirtschaftlichen Folgen der Finanz- und Wirtschaftsbeziehungen innerhalb der EU aus. So kommen viele Studien zu dem Ergebnis, dass deutsche Unternehmen z.B. von der Öffnung der Märkte der anderen Mitgliedstatten überproportional profitiert haben.
Der deutsche Netto-Beitrag zum EU-Haushalt entsprach 2009 etwas mehr als 2 % des Bundeshaushalts.
Betrachtet man im Vergleich dazu den Durchschnittsbeitrag eines jeden Steuerpflichtigen zum Bundeshaushalt, so ergibt sich für 2009 ein Steueraufkommen pro Kopf von 2.974 € - Steuern für Länder und Gemeinden noch nicht berücksichtigt. Allein der Pro-Kopf-Anteil für den Schuldendienst der Bundesrepublik war 2009 mit 516 € wesentlich höher als der Beitrag eines jeden Deutschen zum EU-Haushalt.
85% der Gelder, die 2009 aus dem EU-Haushalt nach Deutschland flossen, entfielen auf die Strukturfonds (3,3 Mrd. €) sowie die Landwirtschafts- und die Fischereiförderung (6,7 Mrd. €). Am meisten profitierten Empfänger in Bayern (1,348 Mrd. €) sowie Niedersachsen und Bremen (zusammen 1,332 Mrd. €). Dahinter lagen Empfänger in Mecklenburg-Vorpommern (919,6 Mio. €) und Sachsen-Anhalt (821,7 Mio. €).
Von den Zahlungen nach Deutschland profitierten in erster Linie die Landwirte und die landwirtschaftlichen Unternehmen, die aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) Zahlungen in Höhe von insgesamt 5,7 Mrd. € erhielten. Der überwiegende Teil der Mittel aus den Strukturfonds Europäischer Fonds für die Regionale Entwicklung (EFRE) und Europäischer Sozialfonds (ESF), mit denen u.a. Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und zur Qualifizierung der Beschäftigtenfinanziert werden, entfiel auf die ostdeutschen Bundesländer. An der Spitze lagen hier Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.
Aktuelle Entwicklungen
Für das Haushaltsjahr 2011 sieht der Vorschlag der Kommission im Einklang mit dem MFR eine Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen um 2,2 % und eine Erhöhung der Zahlungsermächtigungen um 5,9 % vor. Der Rat hingegen möchte angesichts der Haushaltsengpässe in vielen Mitgliedstaaten auf Grund der Finanz- und Wirtschaftskrise die Zahlungsermächtigungen nur um 2,9 % erhöhen. Das Europäische Parlament beschloss am 20. Oktober 2010 eine Position, die sich in der Gesamthöhe an den Vorschlägen der Kommission orientiert, allerdings andere Schwerpunkte setzt. Über den EU-Haushalt wird nun erstmals in einem Vermittlungsverfahren zwischen Rat und Kommission entschieden. Der Vertrag von Lissabon hat das bisherige Verfahren, bei dem der Rat im Streitfall die sogenannten obligatorischen Ausgaben festgelegt hat (insbes. die Mittel für die Agrarpolitik) und das Parlament über die sogenannten nicht-obligatorischen Ausgaben entschieden hat, durch ein Vermittlungsverfahren ersetzt, bei dem Rat und Parlament für alle Ausgaben gleichberechtigt sind und eine Einigung erzielen müssen.
Bei der Aufstellung des neuen Haushaltsentwurfs musste die Kommission zum einen berücksichtigen, dass die EU nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon neue Zuständigkeiten hinzugewonnen hat – etwa in den Bereichen Energie und Weltraum. Zum anderen wurde durch den Vertrag von Lissabon auch der sog. Europäische Auswärtige Dienst (EAD) geschaffen. Beides hat Auswirkungen auf die künftigen EU-Ausgaben.
Im Sommer 2010 kamen zum wiederholten Mal Überlegungen auf, das System der Eigenmittel zu reformieren und durch eine oder mehrere EU-Steuern zu ergänzen oder sogar zu ersetzen. Diese u.a. vom Kommissar für den Haushalt und die Finanzplanung, Janusz Lewandowski, proklamierte Idee wurde in Deutschland zwiespältig aufgenommen. Mitte Oktober 2010 schlug die Kommission im Rahmen der sogenannten „Haushaltsüberprüfung“ erneut die u.a. die Einführung einer EU-Steuer vor. Diese könnte als neue Einnahmequelle die bisherigen Mehrwehrtsteuer-Eigenmittel ersetzen, und damit die Beiträge der Mitgliedstaaten verringern.
Im Herbst 2010 schlug Kommissionspräsident José Manuel Barroso zudem die Einführung von EU-Anleihen („Bonds“) vor, um mit deren Hilfe große Infrastrukturprojekte ohne oder mit weniger EU-Eigenmitteln finanzieren zu können. Der Vorschlag Barrosos traf in den mitgliedstaatlichen Regierungen auf verhaltene Resonanz.
In seinem Beschluss zum Haushalt 2011 forderte im Oktober 2010 auch das Europäische Parlament eine Diskussion über die Neugestaltung der Eigenmittel der EU. Außerdem fordert das Parlament, dass ungenutzte Haushaltsmittel in das nächste Haushaltsjahr überführt werden können. Bisher werden nicht ausgegebene Gelder den Mitgliedstaaten gutgeschrieben.
Am 16. November 2010 scheiterten die Verhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament über den von der Kommission vorgelegten Haushaltsentwurf für 2011. Der Rat hatte eine Erhöhung von maximal 2,9 Prozent vorgeschlagen, während das Parlament eine Erhöhung des Budgets um 6,2 Prozent forderte. Ein Kompromissvorschlag des Parlaments - eine Erhöhung des Haushalts um lediglich 2,9 Prozent bei stärkerer Beteiligung des Parlaments an den Verhandlungen über den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen - fand nicht die Unterstützung des Rates. Die Kommission legte daraufhin einen neuen Haushaltsvorschlag vor, der in letzter Minute angenommen wurde. Dennoch galt für die ersten Monate des Jahres 2011 der Haushalt von 2010.
Gegenwärtig diskutiert das Europäische Parlament den von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlag zum mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020. Die Europäische Kommission hat darin den mehrjährigen Finanzrahmen eng mit der Europa-2020-Strategie verknüpft. Das Europäische Parlament unterstützt diese Koppelung und wird darauf drängen, dass die gemeinsam beschlossenen politischen Maßnahmen auch mit dem nötigen Budget ausgestattet werden. Gleichwohl wird das Parlament angesichts der schwierigen finanziellen Lage in Europa auf eine solide und sparsame Haushaltsführung achten. Weitere wichtige Themen sind die Frage der Eigenmittel und der Flexibilität innerhalb des EU-Haushalts. Die Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament werden das Jahr 2012 bestimmen.
Das Netzwerk EBD wird den anstehenden Konsultations- und Verhandlungsprozess aufmerksam begleiten.
Die Debatten zu den Ausgaben und Einnahmequellen des EU-Haushalts werden auch wissenschaftlich analysiert. Das Auswärtige Amt hat hierzu ein Blog initiiert, um ein europäisches Diskussionsforum für Experten aus Wissenschaft und Praxis zu schaffen, welche die Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen kommentieren und erklären. Ziel ist es, den komplexen Verhandlungsprozess für die europäische Öffentlichkeit transparenter zu machen.
Blog "Budget In Perspective"
Institutionelle Zuständigkeiten
Europäische Kommission:
Kommissar für Finanzplanung und Haushalt
Europäische Kommission:
Generaldirektion Haushalt
Rat:
Ratsformation Allgemeine Angelegenheiten
Rat:
Ratsformation Wirtschaft und Finanzen
Europäisches Parlament:
Haushaltsausschuss
Europäisches Parlament:
Haushaltskontrollausschuss
Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung
Nachrichten des Netzwerks EBD und seiner Mitglieder
MFR aus EP-Perspektive: Netzwerk EBD organisiert Dialog mit EP-Berichterstatter Reimer Böge am 26.04.
„Mit dem mehrjährigen Finanzrahmen soll sichergestellt werden, dass die Ausgaben der Union innerhalb der Grenzen ihrer Eigenmittel eine geordnete Entwicklung nehmen.“ Was in Art. 312 AEUV klar geregelt wurde, ist in der Praxis ein langwieriger Prozess. Wie es um den Verhandlungsstand im Europäischen Parlament zum Mehrjährigen Finanzrahmen bestellt ist, diskutiert das Netzwerk EBD im Rahmen der Veranstaltung „EP-Berichterstatter im Dialog: Reimer Böge“. mehr...
Synergie oder Konkurrenz von Bundes- und EU-Haushalt? – „Synergie!“, zeigt EBD Exklusiv am 2. Dezember
"Die Krise überschattet alles." - Neben ihrer Omnipräsenz in der aktuellen Debatte zum MFR der EU erfordert sie auch eine engere Verzahnung zwischen nationalen und europäischen Verantwortungsträgern für Haushaltsfragen. Abgeordnete des Bundestags, des Europäischen Parlaments sowie Vertreter der Bundesregierung, Ministerien und der Mitgliedsorganisationen der EBD tauschten in EBD Exklusiv "Bundeshaushalt und EU-Haushalt bis 2020 – Synergie oder Konkurrenz?" ihre Positionen und Erwartungen aus. mehr...
EBD Exklusiv: Bundeshaushalt und EU-Haushalt bis 2020 – Synergie oder Konkurrenz?
Die Finanz- und Wirtschaftkrise zwingt die politischen Akteure aller Ebenen, neue Wege zu gehen und sich noch besser untereinander abzustimmen. Noch nie waren die nationalen und europäischen Entscheidungen so sehr miteinander verzahnt. EBD Exklusiv bringt zusammen mit dem Auswärtigen Amt Licht in die Verhandlungen des Mehrjährigen Finanzrahmens und seine Bedeutung für Deutschland. mehr...
DBV: „Europa muss grünes Wachstum stärken“
DBV-Präsident Sonnleitner zu den GAP-Reformvorschlägen der EU-Kommission. mehr...
"Ehrgeizig, aber realistisch"! Europäische Kommission und EBD stellen Mehrjährigen Finanzrahmen für 2014-2020 vor
Der Lissabon-Vertrag, wirtschaftliche und soziale Gegensätze, die Konsolidierung der nationalen Haushalte – dies sind aktuelle Herausforderungen, auf die der nächste Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) reagieren muss. Wie das der Europäischen Kommission gelingen kann, stellte Stefan Lehner, Direktor für Eigenmittel und Finanzplanung der Generaldirektion Haushalt in der Europäischen Kommission, vor über 200 Vertretern von Interessengruppen und Verwaltung im Europäischen Haus vor. mehr...



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