Institutionelle Zuständigkeiten in Deutschland


Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt

Im November 1998 wurde das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe geschaffen, um die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung nicht nur thematisch, sondern auch institutionell zu stärken. Die Ansiedlung im Auswärtigen Amt (AA) ist dabei strategischer Natur. Der Beauftragte agiert unabhängig und ist hierarchisch nicht in die politische Verwaltung eingebunden.

Zu den Aufgaben des Beauftragten gehören alle Aspekte der Menschenrechtspolitik und Humanitären Hilfe, insbesondere die Verfolgung politischer Entwicklung in diesen Bereichen und ggf. die Einreichung von Vorschlägen an den Außenminister zur politischen Gestaltung sowie die öffentlichkeitswirksame Darstellung der Menschenrechtspolitik. Vor dem Hintergrund dieses Auftrages ist der Beauftragte die zentrale Kontaktperson für alle in diesem Bereich tätigen politischen und zivilgesellschaftlichen Akteure, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.

Der Beauftragte fungiert als Vertreter der Bundesregierung vor dem Bundestagsausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe und ist Mitglied im Kuratorium des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Seit April 2010 wird das Amt von Markus Löning (FDP) ausgeübt.

Weitere Informationen:

Der Menschenrechtsbeauftragte auf Facebook


Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen im Bundesministerium der Justiz

Schon seit den 1970er Jahren besteht das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen, das im Bundesministerium der Justiz (BMJ) angesiedelt ist.

Zu den Aufgaben des Beauftragten gehört die Vertretung der Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in ihrer Funktion als Verfahrensbevollmächtigte sowie die Überwachung der folgerichtigen Umsetzung von Entscheidungen des Gerichtshofs in Deutschland. Für die Verbesserung des weltweiten Menschenrechtsschutzes engagiert sich der Beauftragte in den verschiedenen Gremien und Ausschüssen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und des Europarates. Der Beauftragte ist u.a. Verbindungsbeamte für die Europäische Grundrechteagentur (FRA) und Mitglied des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Darüberhinaus arbeitet der Beauftragte kontinuierlich an der Fortentwicklung menschenrechtlicher Übereinkommen des Europarats und der Vereinten Nationen mit und erstellt Staatenberichte aus denen hervorgeht, welche Maßnahmen Deutschland zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen umgesetzt hat.

Seit Dezember 2004 wird das Amt von Dr. Almut Wittling-Vogel ausgeübt, die seit dem 1. September 2011 auch die neue Unterabteilung für Menschenrechte, EU-Grundsatzfragen und Völkerrecht des BMJ leitet.

Weitere Informationen:

5. Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 40
des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte


Bundestagsausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe

Der 1998 eingerichtete Bundestagsausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe mit seinem Vorsitzenden Tom Koenigs (Bündnis 90/Die Grünen) setzt sich aus insgesamt 18 Mitgliedern zusammen. Zu seinen Aufgaben zählen Menschenrechtsfragen im In- und Ausland, insbesondere die Wahrung der Menschenrechte im Anti-Terrorkampf, den Schutz von Menschenrechtsverteidigern sowie die Verbesserung und Weiterentwicklung der nationalen, europäischen und internationalen Instrumente des Menschenrechtsschutzes. In Zusammenarbeit mit Experten aus dem Bereich Menschenrechte bereitet der Ausschuss inhaltlich entsprechende Sitzungen und Beschlüsse des Bundestages vor und berät über Gesetzesentwürfe.

Weitere Informationen:

9. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen

Deutsches Institut für Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde im März 2001 auf der Grundlage eines Bundestagsbeschlusses gegründet und ist eine Institution zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte mit Sitz in Berlin. Zu den Aufgaben gehören Politikberatung, Menschenrechtsbildung und angewandte Forschung zu menschenrechtlichen Themen. Die inhaltliche Ausrichtung des Instituts wird von einem Kuratorium bestimmt, welches aus Akteuren der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, der Medien und der Politik besteht.

Darüber hinaus arbeitet das Institut mit anderen nationalen Menschenrechtsinstitutionen und Menschenrechtseinrichtungen der Europäischen Union, des Europarats, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und der Vereinten Nationen zusammen und fördert so den Dialog und die Vernetzung über Menschenrechtsfragen in Deutschland, Europa und der Welt.

Das Institut wird seit dem 1. Januar 2010 von Prof. Dr. Beate Rudolf geleitet.

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