Politische Leitlinien und Allgemeine Angelegenheiten


Grundlagen

Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurde ein neues Organ eingeführt: der Europäische Rat, bekannt als "EU-Gipfeltreffen". Weiterhin beschließen nur der Rat der Europäischen Union gemeinsam und das Europäische Parlament die Gesetze der EU. Die Ratsformation "Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" wurde mit dem Lissaboner Vertrag geteilt. Beim "Allgemeinen Rat" sind die Politikbereiche verblieben, die nicht zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gezählt werden. Neu geschaffen wurde der Auswärtige Rat.


Der Europäische Rat findet nun mindestens viermal im Jahr statt (in der Regel März/Juni/Oktober/Dezember). Mitglieder sind die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten. Anwesend sind auch der Präsident der Europäischen Rates, der Kommissionspräsident und i.d.R. der Parlamentspräsident. Minister sind nicht beteiligt.

Der Europäische Rat entwickelt die politischen Leitlinien der Europäischen Union und muss allen Veränderungen im generellen Unionssystem zustimmen. Auch muss er der Ausweitung der ordentlichen Rechtssetzung der EU zustimmen.

Für Deutschland ist das Bundeskanzleramt für den Europäischen Rat federführend. Die Europaabteilung des Auswärtigen Amtes leistet vorbereitend und nachbereitend die Ressortabstimmung unter Beteiligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Siehe Europa-Koordinierung.


Der Rat Allgemeine Angelegenheiten (Allgemeiner Rat) tagt monatlich und setzt sich aus den Außenministern der Mitgliedsstaaten zusammen. Er koordiniert  zusammen mit der Europäischen Kommission insbesondere die Vor- und Nachbereitung der Tagungen des Europäischen Rates.

Der Allgemeine Rat verhandelt alle Sachfragen, die nicht durch andere Ratsformationen abgedeckt werden wie z.B. Fragen der Erweiterung oder institutionelle und administrative Angelegenheiten. Er bereitet außerdem die langfristige Haushaltsplanung der EU vor. 

Den Haushaltsvorentwurf legt die GD Haushalt der Europäischen Kommission vor. Im Europäischen Parlament befasst sich der Haushaltsausschuss mit den Finanzen. Mit dem Thema Erweiterung befassen sich in der Kommission die GD Erweiterung, im Parlament ist der Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten zuständig.

Federführend in der deutschen Bundesregierung ist das Auswärtige Amt. Die Koordinierung des allgemeinen Rates liegt beim Referat E01 in der Europaabteilung.

Das Auswärtige Amt unterrichtet regelmäßig den EU-Ausschuss des Bundestages und des Bundesrates über die Vorgänge im Rat für allgemeine Angelegenheiten, um so deren Partizipations- und Kontrollrechte zu gewährleisten.


Das Europäische Parlament ist im Bereich der der Haushaltspolitik gemeinsam mit dem Rat mitentscheidendes Organ. Es muss ferner bei allen Erweiterungen der Europäischen Union um Zustimmung gefragt werden.


Die Europäische Kommission hat bei den meisten einfachen EU-Gesetzen das Initiativrecht und bereitet im Auftrag des Europäischen Rates wichtige Initiativpapiere vor.


Die anderen Organe der EU können nur unverbindliche Empfehlungen und Stellungnahmen zu Leitlinien der EU abgeben.


Aktuelle Entwicklungen

EU-De-Briefing: Das Netzwerk EBD führt nach Tagungen der Räte und des Europäischen Rates ein EU-De-Briefing durch. Termine

EU-Briefing: Das Netzwerk EBD führt zu jeder Ratspräsidentschaft ein EU-Briefing in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Botschaft durch. Termine

Sitzungen des Europäischen Rates:

01. und 02. März 2012

28. und 29. Juni 2012

18. und 19. Oktober 2012

13. und 14. Dezember 2012

Sitzungen des Rates für Allgemeine Angelegenheiten:

28. Februar 2012

26. März 2012

24. April 2012

29. Mai 2012

11. Juni 2012

26. Juni 2012

 


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Links

Europäischer Rat: Webpräsenz

Ratsformation: Rat für allgemeine Angelegenheiten

Europäische Kommission: GD ErweiterungGD Haushalt 

Europäisches Parlament: Haushaltsausschuss (BUDG), Ausschuss für konstitutionelle Fragen (AFCO)

Bundestag: Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union

Bundesrat: Ausschuss für Fragen der Europäischen Union

Wikipedia-Artikel: Europäischer Rat - Rat für allgemeine Angelegenheiten


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