Die Europäische Bürgerinitiative


Grundlagen

Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurde mit der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) ein wichtiges Instrument direkter Beteiligung am europäischen Gesetzgebungsprozess geschaffen. Der Vertrag räumt den Unionsbürgern mit der EBI das Recht ein, die Europäische Kommission aufzufordern, einen Rechtsakt zu einem Thema vorzuschlagen. Hierzu bedarf es mindestens einer Million Unterstützungsbekundungen aus einer erheblichen Anzahl von Mitgliedsstaaten. Die Initiatoren müssen auch darlegen, dass es aus ihrer Sicht einer Regelung auf europäischer Ebene bedarf.

Mit der EBI erlangen die EU-Bürger erstmals ein direktes Mitspracherecht in der Europapolitik. Damit werden sie in Bezug auf das Aufforderungsrecht auf dieselbe Stufe gestellt wie der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament.

Der Vertrag von Lissabon setzt der EBI inhaltlich Grenzen: Die EBI muss den bestehenden europäischen Verträgen entsprechen und sich im Rahmen der Befugnisse der Europäischen Kommission bewegen. Den rechtlichen Rahmen setzen Artikel 11 Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 24 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

Von den Befürwortern wir die EBI als ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung des Demokratiedefizits in der Europäischen Union anerkannt. Durch die aktivere Teilnahme der Bürger am Politikprozess werde sich deren Informationsstand erhöhen, das Verständnis für Entscheidungen auf EU-Ebene wachsen und auch vormals politisch weniger Interessierte würden sich für Europa öffnen. Zudem verstärke das länderübergreifende Prinzip der EBI den europäischen Austausch jeweils nationaler Akteure, was die Herausbildung einer europäischen Öffentlichkeit unterstützen könnte.

Kritiker hingegen sehen in der EBI ein eher zahnloses Bürgerbeteiligungsinstrument, weil unklar sei, ob die Europäische Kommission rechtlich verpflichtet werde, den Vorschlag einer EBI als Gesetzesinitiative einzubringen. Zudem stünden keine Sanktionsinstrumente zur Verfügung, sollte die Europäische Kommission eine EBI ablehnen.

Da der Vertrag von Lissabon lediglich die rechtlichen Grundlagen für die EBI festsetzt, hat sich das Augenmerk nach Inkrafttreten auf die Ausgestaltung der Verordnung hinsichtlich der konkreten Bedingungen und Verfahren gerichtet. Die Europäische Kommission hatte aus diesem Grund im November 2011 ein umfangreiches Konsultationsverfahren eingeleitet.


Konsultation und Verhandlungsverfahren

Angesichts der Bedeutung der EBI für die Bürger und die Zivilgesellschaft hat die Europäische Kommission vom 11. November 2009 bis 31. Januar 2010 auf Grundlage eines Grünbuchs eine breit angelegte Konsulation durchgeführt, um die Meinungen und Vorschlage aller interessierten Kreise einzuholen, wie die Bürgerinitiative in der Praxis angewandt werden soll.

Das Netzwerk EBD hat den Konsultationsprozess aktiv unterstützt und seine Mitgliedsorganisationen aufgerufen, sich an der Konsultation zu beteiligen.

Am 26. November 2009 organisierte das Netzwerk EBD gemeinsam mit der Vertretung der Europäischen Kommission eine EU-Analyse zum "Grünbuch zur Europäischen Bürgerinitiative". Im Beisein der ehemaligen Europa-Abgeordneten Sylvia-Yvonne Kaufmann, seinerzeit Berichterstatterin zur Bürgerinitiative im Ausschuss für konstitutionelle Fragen sowie der Vize-Präsidentin des Netzwerks EBD und ehemaligen EU-Kommissarin Michaele Schreyer diskutierten rund 40 Interessengruppenvertreter die unterschiedlichen Aspekte und Fragen des Grünbuchs. Informationen zur EU-Analyse, u.a. zu Diskussion und Ergebnissen finden Sie auf EBD-Nachrichten und in einem Diskussionsprotokoll.

Am 4. Dezember 2009 beschloss der EBD-Vorstand, dass sich das Netzwerk EBD am Konsultationsverfahren zur Europäischen Bürgerinitiative beteiligen solle. Eine dazu eingerichtete "Taskforce" hatte die Aufgabe, Anregungen aus dem Vorstand sowie der Mitgliedsorganisationen zusammenzufassen und eine offizielle Stellungnahme zu formulieren. Die Stellungnahme der EBD (179 KB - PDF) wurde an die Europäische Kommission übermittelt.

Die Europäische Kommission hat am 31. März 2010 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Europäischen Bürgerinitiative dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt.

Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten hat daraufhin seinerseits am 14. Juni 2010 einen generellen Ansatz zum Kommissionsvorschlag erarbeitet. Ziel war es, bereits in der ersten Lesung eine Einigung mit dem Europäischen Parlament zu erzielen. Der Vorschlag des Rates sah u. a. eine wichtige Abweichung vom Kommissionsvorschlag vor: Die Zahl der zu sammelnden Unterschriften für die Zulässigkeit einer Initiative soll von 300.000 auf 100.000 reduziert werden.

Am 5. Oktober 2010 fand eine Expertenanhörung zur EBI im Ausschuss für Konstitutionelle Fragen (AFCO) des Europäischen Parlaments statt. Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Präsidiumssprecherin der Europa-Union Deutschland für die Europäische Bürgerinitiative, forderte in der Anhörung, dass die Bürgerinitiative einfach handhabbar und bürgerfreundlich sein müsse. Stellungnahme im Wortlaut

Am 30. November 2010 schlossen das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Rat eine Vereinbarung über die Einführung der Europäischen Bürgerinitiative mehr

Das Europäische Parlament stimmte am 15. Dezember 2010 dem Vorschlag für eine Verordnung zu mehr

Am 14. Februar 2011 beschloss der Rat einstimmig, dass die Verordnung zur Ausgestaltung der Europäischen Bürgerinisiative am 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Bis dahin sollten die Mitgliedsstaaten die Bestimmungen in nationales Recht umsetzen.

So musste auch die Bundesregierung Vorschläge erarbeiten, wie die vereinbarten Vorgaben durch nationale Bestimmungen zu ergänzt wetden. Gesetzlich zu definieren waren die Zuständigkeiten, Verfahren und Sanktionen. Dazu wurde eine Konsultation gestartet, die vom Netzwerk EBD unterstützt wird. So tauschten sich am 11. Juli 2011 Vertreter von EBD-Mitgliedsorganisationen bei einem EBD-Exklusiv mit dem federführenden Bundesministerium des Innern aus.

Das Gesetz zur Durchsetzung Europäischer Bürgerinitiativen wurde Anfang November 2011 in den Deutschen Bundestag eingebracht werden, am 15. Dezember 2011 angenommen und am 10. Februar 2012 durch den Bundesrat bestätigt.

Damit können seit dem 1. April 2012 Europäische Bürgerinitiativen in Deutschland durchgeführt werden.


Bestimmungen

In Deutschland benötigt eine EBI derzeit 74.250 Unterschriften. Diese Zahl ergibt sich aus 99 (deutsche Mitglieder im Europäischen Parlament) multipliziert mit dem Faktor 750. Nach den Europawahlen 2014 wird voraussichtlich die Regelung gelten, dass ein Mitgliedsstaat maximal 96 Sitze haben darf. Dies wurde im Vertrag von Lissabon so festgelegt. Die Anzahl an benötigten Unterschriften würde dann 72.000 betragen. Unterschrifen dürfen nur deutsche Staatsangehörige leisten und werden auf ihre Gültigkeit, Echtheit, Anzahl und Dopplung geprüft. Für die erhobenen Daten gilt strikter Datenschutz.


Links

Das offizielle Portal zur Europäischen Bürgerinitiative auf der Webseite der Europäischen Kommission, mit allen Informationen zur EBI sowie zur Suche und Anmeldung von Initiativen.

Informationen zur gesetzlichen Umsetzung in Deutschland finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium des Innern

Informationen zum Sammeln und zur Anerkennung von Unterstützungsbekundungen beim Bundesverwaltungsamt

Informationen zu den Online-Sammelsystemen beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik


Literatur

Sylvia-Yvonne Kaufmann: Bericht mit der Aufforderung an die Kommission zur Unterbreitung eines Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Umsetzung der Bürgerinitiative des Ausschuss für konstituionelle Fragen im Europäischen Parlament. Februar 2009.

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 mit der Aufforderung an die Kommission zur Unterbreitung eines Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Umsetzung der Bürgerinitiative.

Andreas Maurer, Stephan Vogel: Die Europäische Bürgerinitiative. Chancen, Grenzen und Umsetzungsempfehlungen. SWP-Studie. Berlin 2009.

Arnold Kammel, Almut Möller: Mehr Demokratie wagen: Der Entwurf zur Europäischen Bürgerinitiative muss überarbeitet werden, AIES Fokus 5/2010.

Dominik Hierlemann, Anna Wohlfarth: Europäische Bürgerinitiative: Neuerung mit Sprengkraft. Bertelsmann-Stiftung. spotlight europe 2010/07. August 2010.

Deutscher Naturschutzring. EU-Koordination: Factsheet Die Europäische Bürgerinitiative (EBI). März 2011

Ulrike Hornung: Die Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative - mit Vollgas und angezogener Handbremse zu mehr Demokratie in Europa?. In: Recht und Politik. Nr. 2, Berliner Wissenschafts-Verlag, 2011, S. 94-102

Bruno Kaufmann: The European Citizens’ Initiative Pocket Guide. A User Manual to the First Transnational Tool of Modern Direct Democracy. März 2012

Europäisches Parlament: Ein kurzer Leitfaden zur Europäischen Bürgerinitiative. März 2012

Sylvia-Yvonne Kaufmann, Julian Plottk: Die Europäische Bürgerinitiative: Start in ein neues Zeitalter partizipativer Demokratie auf EU-Ebene. EUD-konkret 1/2012

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): Europäische Bürgerinitiative. Erteilung von Bescheinigungen über die Übereinstimmung von Online-Sammelsystemen mit der Verordnung (EU) Nr. 211/2011. Vortrag am 27.04.2012

Bundesverwaltungsamt (BVA): Die Europäische Bürgerinitiative. Ablauf der Überprüfung von
Unterstützungsbekundungen
. Vortrag am 27.04.2012

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