Bundesverband der Sicherheitswirtschaft - BDSW. Wirtschafts- und Arbeitgeberverband e. V.


Kontakt

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Fon: +49 6172 948050
Fax: +49 6172 458580

Internet: http://www.bdsw.de/
E-Mail:  mail(at)bdws.de oder mail(at)bdgw.de

 


Europa-Profil

Der Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V. (BDWS) vertritt seit über 100 Jahren als Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband die Interessen privater Sicherheitsdienstleister. In über 3.700 Sicherheitsunternehmen sind in Deutschland ca. 170.000 Beschäftigte tätig. Der Umsatz lag im Jahr 2009 bei 4,39 Mrd. Euro. Der BDWS hat derzeit über 830 Mitgliedsunternehmen, deren Marktanteil bei ca. 80 Prozent liegt.

Der BDWS ist Gründungsmitglied der Confederation European Security Services (CoESS). Die europäische Dachorganisation privater Sicherheitsdienstleister wurde 1989 in Rom gegründet. Die CoESS hat im Laufe der zurückliegenden Jahre eine stürmische Entwicklung durchlaufen. Sie hat inzwischen aus 21 der 27 EU-Staaten Mitgliedsverbände. Die CoESS vertritt heute ca. 50.000 Sicherheitsunternehmen mit schätzungsweise 1,7 Mio. Beschäftigten. Der Jahresumsatz beträgt ca. 15 Mrd. Euro. Die CoESS vertritt die Interessen der Sicherheitsbranche auf europäischer Ebene (www.coess.org).

BDWS-Hauptgeschäftsführer Dr. Harald Olschok war von 1998 bis 2004 Vize-Präsident der CoESS. Zahlreiche Mitglieder arbeiten heute auf europäischer Ebene in der CoESS mit. Hierzu gehört u. a. der Präsident des BDWS, Wolfgang Waschulewski, Mitglied des "Sozialen Dialogs", einer Institution der Kommission der Europäischen Union die mehrmals jährlich zusammentritt, um die Belange der europäischen Sicherheitsunternehmen zu diskutieren, Stellungnahmen gegenüber der Kommission verfasst und Konferenzen vorbereitet.

Vertreter aus Mitgliedsunternehmen des BDWS sind regelmäßig auch in verschiedenen "Working Groups" der CoESS aktiv. Dabei werden u. a. einheitliche, europaweit geltende Standards beispielsweise für die Luftsicherheit und die Sicherheit in der Kritischen Infrastruktur erarbeitet.

Die politischen und wirtschaftlichen Veränderungen in Europa haben eine zunehmende Bedeutung für die Entwicklung der privaten Sicherheitsdienste in Deutschland. Hierzu gehören die EU-Dienstleistungsrichtlinie oder die Richtlinien für die Sicherheit an Flughäfen oder Seehäfen. Eine besondere Bedeutung hat die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa ab 1. Mai 2011, die vom BDWS grundsätzlich begrüßt wird. Auf Grund großer Lohndifferenzen im Bereich der privaten Sicherheit und im Interesse unserer Mitgliedsunternehmen sowie deren Beschäftigten sind Sicherheitsdienstleistungen auf unser Betreiben in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen worden. Ein bundesweit geltender Mindestlohn-Tarifvertrag ist inzwischen abgeschlossen und der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit gestellt. Damit sollen die vergleichsweise hohen Arbeitsmarktstandards und -bedingungen auch auf entsandte ausländische Sicherheitsunternehmen sowie deren Beschäftigten übertragen werden.

Weitere Informationen zum BDWS finden Sie auf unserer Homepage: www.bdws.de   


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