Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV



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Die gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Arbeitnehmer, aber auch Kindergartenkinder, Schüler und Studenten sowie ehrenamtlich Tätige gegen die Folgen von Wege-, Schul- und Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten ab. Als einziger Zweig der Sozialversicherung wird sie ausschließlich von den Arbeitgebern (im gewerblichen Bereich) bzw. der öffentlichen Hand finanziert. Der Grund: Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit übernimmt die Unfallversicherung die Haftung aus Ansprüchen des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber.

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, die öffentlichen Unfallkassen sowie – für die gewerbliche Wirtschaft – die gewerblichen Berufsgenossenschaften. Diese sind nach Branchen gegliedert und ermöglichen somit eine auf die jeweiligen Besonderheiten eines Wirtschaftszweiges abgestimmte Präventionsarbeit. Die Unfallkassen sind dagegen regional gegliedert. Auch diese sowie die Gemeindeunfallversicherungsverbände betreiben eine engagierte Präventionsarbeit, damit es gar nicht erst zu Unfällen kommt.

Die Arbeit der gesetzlichen Unfallversicherung ruht auf drei Säulen: 
- die Unfallverhütung (Prävention) 
- die Wiederherstellung von Gesundheit und Arbeitskraft (Rehabilitation) 
- die Entschädigung (z.B. Renten)

Das System der gesetzlichen Unfallversicherung ermöglicht einen umfassenden Schutz der Versicherten und eine hohe soziale Absicherung.

Spitzenverband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV)

Der Verband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Er nimmt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder wahr und fördert deren Aufgaben zum Wohl der Versicherten und der Unternehmen. Der Verband vertritt die gesetzliche Unfallversicherung gegenüber Politik, Bundes-, Landes-, europäischen und sonstigen nationalen und internationalen Institutionen sowie Sozialpartnern.
Organe der DGUV als eingetragener Verein sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Beide sind wie die Selbstverwaltung der Unfallversicherungsträger paritätisch besetzt. Die Mitgliederversammlung, das "Parlament" der DGUV, berät und entscheidet mindestens einmal  jährlich über Grundsatzfragen. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Er führt die Geschäfte der DGUV und wählt den Hauptgeschäftsführer.

Mitglieder des Spitzenverbandes DGUV sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Die derzeit 25 gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand bestehen aus 13 Unfallkassen, sechs Gemeindeunfallversicherungsverbänden und  vier Landesunfallkassen im Landes- und kommunalen Bereich, fünf Feuerwehr-Unfallkassen sowie der Eisenbahn-Unfallkasse, der Unfallkasse Post und Telekom und der Unfallkasse des Bundes. Diese drei Träger sind bundesweit zuständig.

Gesetzliche Unfallversicherung weltweit und in Europa

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung kooperieren mit zahlreichen internationalen Institutionen und Organisationen anderer Staaten, da viele Aufgaben in den Bereichen Sozialversicherung sowie Arbeitsschutz internationale Zusammenarbeit und entsprechend abgestimmte Lösungen erfordern. Darüber hinaus gehören die europa- und weltweite Förderung des Arbeitsschutzes sowie die Absicherung der Arbeitnehmer zu ihren wichtigsten Zielen. Zu den Hauptpartnern zählen: Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Bilbao), Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS), Internationale Arbeitsorganisation (ILO), European Social Insurance Platform (ESIP) u. a. Gemeinsam mit den übrigen Spitzenverbänden der deutschen Sozialversicherung unterhält die DGUV eine Europavertretung in Brüssel. Auch über das Europäische FORUM Unfallversicherung sowie die Europavertretung werden Themen und Anliegen der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung eingebracht. Darüber hinaus nimmt die DGUV Beratungstätigkeiten in zahlreichen Staaten weltweit wahr.

Funktion Verbindungsstelle

Der DGUV und ihren Mitgliedern sind spezielle Aufgaben bei der Durchführung des europäischen Rechts und der Sozialversicherungsabkommen zugewiesen.

Zudem benennen internationale Verträge über Soziale Sicherheit für jeden Staat und Sozialversicherungszweig eine Verbindungsstelle. In Deutschland ist dies - für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung - die DGUV. Sie hat damit den grundsätzlichen Auftrag, ausländische und inländische Unfallversicherungsträger, Unternehmen, Versicherte und andere Stellen bei der Umsetzung der internationalen Verträge zu unterstützen.

Internationale Verträge über Soziale Sicherheit bestimmen beispielsweise, welche Stelle in einem Staat die medizinische Versorgung von Personen sicherzustellen hat, die sich in diesem Staat vorübergehend aufhalten und einen Arbeitsunfall erlitten oder sich eine Berufskrankheit zugezogen haben, jedoch weiterhin im Herkunftsstaat versichert sind (so genannte Sachleistungsaushilfe).


Nachrichten

22.08.11

DGUV: KAN-Positionspapier hält Spezifikationen für den Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz für nicht geeignet

Neben den klassischen Normungsverfahren gibt es so genannte Spezifikationen, die von Normungsorganisationen, wie zum Beispiel DIN, CEN und ISO erstellt werden. Diese Spezifikationen namens CEN Workshop Agreements (CWA) oder Publicly Available Specifications (PAS) waren ursprünglich dazu gedacht, den Veränderungen in schnelllebigen Branchen wie dem IT-Sektor gerecht zu werden.   mehr...

28.06.11

DGUV: Das europäische Normungssystem soll verbessert werden

Die Europäische Kommission hat hierzu am 1. Juni 2011 eine Mitteilung mit einer Reihe von nicht-legislativen normungspolitischen Maßnahmen veröffentlicht. Darüber hinaus hat sie einen Entwurf für eine Europäische Verordnung vorgelegt, der nun in den Arbeitsgruppen des Europäischen Rates zu diskutieren ist. Hierfür sind bis Ende dieses Jahres bereits fünf Sitzungen geplant. Das erste Treffen der Ratsarbeitsgruppe wird am 19. Juli stattfinden.  mehr...

01.04.11

Von DIN A4 zur Sozialen Verantwortung - Paradigmenwechsel in der Normung?

Der Wandel der Bedeutung der Normung, traditionell in der Technik angesiedelt, hin zu einer Ausweitung auf den Dienstleistungssektor, damit verbunden die Einbindung der sozialen Verantwortung z.B. beim Thema Arbeitsschutz sowie der im Mai zu veröffentlichende Bericht zum europäischen Normungssystem der Europäischen Kommission mit der zukünftigen Gestaltung – zentrale Diskussionspunkte der Veranstaltung „Paradigmenwechsel in der Normung?“ von KAN, DGUV und Netzwerk EBD.  mehr...

01.03.11

DGUV: EU-Patientenrichtlinie - Unfallversicherung bietet Mithilfe bei europäischen Standards in der Unfallmedizin an

Umfassende Kompetenz in der Heilbehandlung und Rehabilitation von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.   mehr...

24.01.11

Europäischer Koordinierungskreis Maschinen - DGUV Test stellt neuen Vorsitzenden

Um einheitliche Vorgehensweisen bei der EG-Baumusterprüfung und bei der umfassenden Qualitätssicherung von Maschinen nach EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu erreichen, haben die notifizierten Prüf- und Zertifizierungsstellen einen europäischen Koordinierungskreis eingerichtet.  mehr...


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