Deutscher Bundeswehrverband - DBwV
Kontakt
Bundesgeschäftsstelle Bonn
Südstraße 123
D - 53175 Bonn
Fon: +49 (0)228 3823 0
Fax: +49 (0)228 3823 220
Internet: www.dbwv.de
E-Mail: info(at)dbwv.de
Bundesgeschäftsstelle Berlin
Schönhauser Allee 59
D - 10437 Berlin
Fon: +49 (0)30 804703 0
Fax: +49 (0)30 804703 29
E-Mail: berlin(at)dbwv.de
Verbindungsbüro Brüssel
33, Av. Général de Gaulle
B - 1050 Brüssel
Fon: +32 (0)2 62606 80
Fax: +32 (0)2 62606 99
Internet: www.euromil.org
E-Mail: euromil(at)euromil.org
Europa-Profil
Interessenorganisation aller Soldatinnen und Soldaten
Der BundeswehrVerband ist eine überparteiliche und finanziell unabhängige Institution. Er vertritt in allen Fragen des Dienst- und Versorgungsrechts die Interessen von rund 220 000 Mitgliedern – Wehrpflichtige, aktive und ehemalige Soldaten aller Dienstgrad- und Statusgruppen sowie Familienangehörige und Hinterbliebene von Soldaten.
Der DBwV bekennt sich zum Prinzip des Staatsbürgers in Uniform, der grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten hat wie jedermann. Das gilt seit dem 14. Juli 1956, als sich erstmals in der deutschen Geschichte Soldaten aller Dienstgradgruppen zur Wahrnehmung ihrer Interessen zusammenschlossen und unmittelbar nach Aufstellung der Bundeswehr in Munster den Deutschen BundeswehrVerband gründeten.
Bundestag und Bundesregierung beteiligen den DBwV als Spitzenorganisation der Soldaten, wenn es um gesetzliche Regelungen geht, die Belange von Soldaten und deren Angehörigen berühren. Der Verband nimmt direkt Einfluss auf Entscheidungen von Regierung und Parlament.
Zu den jüngsten Erfolgen der Verbandspolitik zählt das neue Einsatzversorgungsgesetz. So erhalten im Einsatz verletzte Soldaten umfangreichere Versorgungsleistungen. Falls ein Soldat ums Leben kommt, stehen auch den Hinterbliebenen höhere Entschädigungssummen zu. Ein weiterer Erfolg war 2001 das Ende des Berufsverbots in den Streitkräften. Bis dahin standen Frauen nur Verwendungen im Sanitäts- und im Militärmusikdienst offen. Die damals 23 Jahre alte Anlagenelektronikerin Tanja Kreil aus Hannover hatte jedoch mit Hilfe des DBwV auf Einstellung in die Instandsetzungstruppe geklagt. Im Januar 2000 entschied der Europäische Gerichtshof schließlich, dass die Beschränkungen dem Gleichheitsgrundsatz zuwiderliefen. Nach der Umsetzung des europäischen Richterspruchs in nationales Recht traten Frauen ein Jahr später erstmals ihren Dienst in Verbänden an, die nicht zum Sanitäts- oder Militärmusikdienst zählten. Seitdem haben Frauen Zugang zu allen Laufbahnen und Verwendungen in der Bundeswehr. Auf Initiative des DBwV hin kam auch das Soldatenbeteiligungsgesetz zu Stande, das Personalräten und Vertrauenspersonen der Soldaten Mitbestimmung in allen Betreuungs- und Fürsorgefragen sichert.
Der BundeswehrVerband tritt konsequent für den Erhalt der allgemeinen Wehrpflicht ein. Derzeit stellen außerdem Verkleinerung und Umstrukturierung der Streitkräfte den Verband vor große Herausforderungen.
Das im DBwV ausgeübte Koalitionsrecht von Soldaten ist außerhalb Deutschlands immer noch die Ausnahme. In einigen Ländern, auch in NATO-Mitgliedsländern, ist das Koalitionsrecht für Soldaten gar verboten. Neben dem BundeswehrVerband sind in der Europäischen Organisation der Militärverbände (EUROMIL) 33 Verbände aus 21 europäischen Staaten vertreten.
In den DBwV-Bundes- und Landesgeschäftsstellen (vier Landesverbände) betreuen ca.180 Beschäftigte die in rund 900 Truppenkameradschaften organisierten Mitglieder.
Seit 1999 gibt es neben der Bonner eine zweite Bundesgeschäftsstelle in Berlin.
Seit 1995 residiert der DBwV-Generalbevollmächtigte für europäische Angelegenheiten in Brüssel.





Druckversion dieser Seite