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Europa-Profil
Kommentare und Vorschläge zur Neugestaltung von EU-Förderprogrammen ab 2007
Im Fokus des EuropaService der Sparkassen-Finanzgruppe stehen vor allem diejenigen EUProgramme, die sich an die Zielgruppe KMU (kleine- und mittelständische Unternehmen) richten. Solche Maßnahmen bestehen in erster Linie in den Bereichen Regionalpolitik/Strukturfonds, Unternehmenspolitik, Umweltschutz und Forschungsförderung. In all diesen Sachbereichen sind deutsche KMU gut positioniert, um entsprechende Unterstützungen in Anspruch zu nehmen; allerdings ließen sich die Rahmenbedingungen dafür noch erheblich verbessern. Geeignete Ansätze dafür bieten sich auf folgenden Feldern.
• Bündelung der Zuständigkeiten für KMU-Fördermaßnahmen der EU
Bisher sind für die o.g. EU-Programme vier verschiedene Generaldirektionen zuständig. Dies führt zu Konkurrenzen, Überlappungen und Widersprüchen, zu unterschiedlichen Verfahren und administrativen Anforderungen sowie zu Informationsunsicherheiten und Unübersichtlichkeit für die Unternehmen. In die richtige Richtung zur Lösung dieses Problems gehen derzeitige Überlegungen der Europäischen Kommission, in einem „Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation“ Inhalte des derzeitigen Mehrjahresprogramms für Unternehmen (GD Unternehmen) sowie KMU-orientierte Teile des Umweltprogramms LIFE (GD Umwelt) und der Forschungsförderung (GD Forschung) zusammenzufassen.
Daneben steht weiterhin die EU-Kohäsionspolitik (GD Regio) mit ihrem stärker regionalpolitischen Förderansatz, der aber eine deutliche KMU-Komponente enthält. Hier werden zudem - im Gegensatz zu den vorgenannten Programmen - die verfügbaren Budgetmittel vorab auf Mitgliedstaaten (und Bundesländer) aufgeteilt, so dass Formen und Umfang der KMU-Förderung in Deutschland jeweils auf der Ebene des Bundeslands entschieden werden.
• Dezentralisierung und Vereinfachung
Innerhalb einzelner EU-Programme sollten die Rechtsgrundlagen so gestaltet werden, dass eine starke Dezentralisierung und ein Management durch nationale Partner mit Entscheidungsbefugnis und unter nationalen Kontrollregeln möglich werden. Generell sind die Verwaltungsabläufe in der EU-Kommission für die Zielgruppe KMU vielfach zu unübersichtlich, kompliziert und aufwändig: je mehr die Durchführung eines Programms in Brüssel stattfindet, desto schwerer zugänglich ist es für KMU. Für die EU-Kohäsionspolitik ab 2007 sind Dezentralisierung und Vereinfachung positiver Weise bereits vorgesehen.
Ein „Good-Practice“-Beispiel in diesem Sinne ist die KMU-Bürgschaftsfazilität des jetzigen Mehrjahresprogramms für Unternehmen (GD Unternehmen). Diese finanziert Bürgschaften des Europäischen Investitionsfonds (EIF) gegenüber nationalen Förderinstituten - wie z.B. der KfW, die dank dieser Risikoübernahme durch die EU für Kleinunternehmen und Existenzgründer erleichterte Förderkredite (StartGeld, Mikrodarlehen) anbieten kann. Deren Vergabe erfolgt nach deutschen eingespielten Regeln und Verfahren über alle Hausbanken: 2003 wurden durch StartGeld und Mikrodarlehen 5.200 deutsche Unternehmen gefördert; der Marktanteil der Sparkassen beträgt dabei 52-53 Prozent.
Zwei Negativbeispiele in diesem Zusammenhang sind folgende:
1. Das Joint-Venture-Programm JEV, das Ende 2004 eingestellt wird, bot Zuschüsse bis zu 100.000 EUR für die Gründung grenzüberschreitender Gemeinschaftsunternehmen in der EU. Die Antragstellung erfolgt auf einem mehrere Dutzend Seiten umfassenden Formular in Englisch, Prüfung und Entscheidung erfolgen durch die EU-Kommission - meist nach langwierigen Rückfragen und mehreren Monaten Verfahrensdauer. Die Entgegennahme von Anträgen erfolgte bei beauftragten Finanzinstituten auch in Deutschland, die für Kunden- und Antragsbegleitung eine Pauschale von 1.000 EUR je Fall erhielten, welche die Kosten angesichts der Rückfragen und Verzögerungen durch die EU-Kommission nicht deckte. Letztere erhielt für ihren Verwaltungsaufwand aus dem Projektbudget bis zu 6.000 EUR. Das Programm wurde kaum in Anspruch genommen, weil es für KMU und Finanzinstitute unattraktiv war.
2. Im Ruhrgebiet (Ziel-2-Regionalfördergebiet der EU) finanziert eine Sparkasse eine Gewerbeimmobilie unter Einsatz eines NRW-Förderprogramms, das aus dem EURegionalfonds kofinanziert ist. Förderfähig ist der Investitionsaufwand; kontrolliert wird wegen der EU-Gelder nach EU-Regeln. Die Rechnung für die Seifenspender in den Waschräumen des Gebäudes wird moniert, weil sie eine Erstfüllung mit Seife enthalten, die nicht zu den Erstellungskosten für die Immobilie gerechnet werden darf. Hier wären Regeln vonnöten, die verhindern, dass Kontrollen mehr kosten, als sie einsparen.
• Mehr „intelligente“ Instrumente statt Zuschüsse
Für Maßnahmen von KMU, die eine langfristige Finanzierung erfordern (z.B. Investitionen), können krediterleichternde Unterstützungen hilfreicher sein als Zuschüsse. Die Programmrichtlinien sollten daher solche Formen der Unterstützung vorgeben oder zumindest ermöglichen. In Deutschland scheitern Finanzierungen für KMU vielfach an deren Mangel an Sicherheiten und/oder Eigenkapital. Zur Überwindung dieser spezifischen Probleme gibt es geeignetere Instrumente als Zuschüsse, z.B. auch die oben bereits erwähnten Haftungsfreistellungen für Gründer- und Kleinfinanzierungen auf der Grundlage der KMU-Bürgschaftsfazilität der EU.
Ein weiteres „Good-Practice“-Beispiel für ein modernes Finanzierungsinstrument sind sog. Nachrangdarlehen, wie sie die NRW.Bank auch in Ziel-2-Fördergebieten mit Kofinanzierung aus dem EU-Regionalfonds anbietet. Dabei werden EU-Zuschüsse umgewandelt in eine zielgerichtete KMU-Unterstützung, die zugleich den Mangel an Sicherheiten als auch den an Eigenkapital aufgreift. Für Nachrangdarlehen benötigen KMU keine Sicherheiten, das dadurch erhöhte Risiko wird teilweise durch den EU-Zuschuss entgolten, muss also nicht vom Unternehmen bezahlt werden. Das gewährte Nachrangdarlehen hat eigenkapitalähnliche Eigenschaften und erleichtert dem KMU anschließende Kreditaufnahmen.
In der EU-Kommission ist bereits eine Arbeitsgruppe zwischen den Generaldirektionen Unternehmen und Regionalpolitik eingerichtet worden, um Erfahrungen über geeignete Instrumente der KMU-Finanzierung auszutauschen. Dieses Vorgehen und die Übernahme erkennbarer „good practices“ eines Bereichs durch den anderen sind zu unterstützen.
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