30.01.12 18:09

Europa - intergouvernemental oder gemeinschaftlich? Mittagsgespräch des IEP mit EBD-Vize Axel Schäfer

Ob und inwieweit in Europa Entscheidungen intergouvernemental oder gemeinschaftlich getroffen werden, diskutierte der stellvertretende Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion und EBD-Vizepräsident Axel Schäfer MdB im Rahmen eines Mittagsgespräches des Instituts für Europäische Politik (IEP).

Rückblickend auf die letzten Jahre nähmen, so Schäfer, nach der Stärkung gemeinschaftlicher Elemente in den Jahren von 1993 (Maastricht) bis 2009 (Lissabon) intergouvernementale Entscheidungspraktiken aufgrund der Krise der letzten Jahre deutlich zu: Die Gipfel der EU-Staats- und Regierungschefs fänden seit einigen Jahren öfter statt als noch vor der Finanz- und Schuldenkrise und legten entscheidend die Richtung der EU-Politik fest. Den nationalen Parlamenten bliebe somit lediglich die Ratifizierung oder Nicht-Ratifizierung der Beschlüsse, also letztendlich die Entscheidung, die Regierung zu stürzen oder zu stützen. Wenn nationale Exekutiven über Richtungsentscheidungen der europäischen Politik berieten, gerate die Europäische Kommission zum Sekretariat der nationalen Regierungen. Daneben zitierte Schäfer das "Lissabon-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009, nach dem ein Mehr an Europa in institutioneller Hinsicht ohne stärkere Einbindung des Bundestags und Bundesrats laut Grundgesetzt nicht möglich sei, da die nationale Souveränität Deutschlands zu achten sei.
 
Zur Lösung der Legitimations-Problematik innerhalb der EU schlug der Vizepräsident der EBD Ansätze vor, die vor allem Mut der Entscheidungsträger verlangten: Zunächst müsse die Europäische Kommission mehr Gesetzesvorlagen wie das „Sixpack zur wirtschaftspolitischen Steuerung“ einbringen, das Europäische Parlament sollte sich intensiver in die Gesetzgebung einmischen. Weiterhin sollten sich die eher gemeinschaftlich orientierten Institutionen mit den nationalen Parlamenten intensiver austauschen, so der SPD-Fraktionsvize.

Als wichtigen Meilenstein verstand Schäfer die kommende Europawahl 2014, die nicht zu einer nationalen Ersatzwahl verkommen dürfe. Deshalb forderte Schäfer, dass sich die Fraktionen im Europäischen Parlament auf jeweils einen Spitzenkandidaten einigen sollten. Der Sieger der Europawahl solle dann Kommissionspräsident und Präsident des Europäischen Rates werden. Um Europa – trotz der Entscheidung des BVerfG – stärker zu integrieren, schlug Schäfer vor, das Grundgesetz durch einen Verfassungskonvent neu zu erarbeiten und über dieses in einer Volksabstimmung gemäß Art. 146 GG abzustimmen.
 
Die anschließende Diskussion kreiste um mögliche Probleme von länderübergreifenden Spitzenkandidaten für die Europawahlen - vom "Geklüngel" nicht immer klar zu trennender Fraktionen bis zur realpilitischen Bewertung des „Doppelhut-Modells“ (also der Zusammenlegung der Ämter des Präsidenten des Europäischen Rates und des Kommissionspräsidenten) - und zur Stäkrung der intergouvernementalen Methode als Folge der Schuldenkrise, der nur die europäischen Nationalstaaten mit den notwendigen finanziellen Ressourcen beikmommen könnten. Die Frage, ob europäische Eigenmittel Sinn machen würden, um die Europäische Kommission und das EP finanziell und somit auch politisch zu stärken, beantwortete Schäfer mit einem Bekenntis für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, deren Einnahmen für europäische Institutionen verwandt werden sollten.

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