„Keine Kavaliersdelikte“ – EP-Berichterstatter Jürgen Creutzmann zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums
Produktpiraterie schädigt den Markt. Kosten in Höhe von schätzungsweise 250 Mrd. Euro pro Jahr verursacht der Handel mit gefälschten Waren für die europäischen Unternehmen. Jürgen Creutzmann (FDP/ALDE), Berichterstatter im EP-Ausschuss Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO), betonte bei einer Veranstaltung der Reihe „EP-Berichterstatter im Dialog“ am vergangenen Donnerstag aber auch die negativen Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher.
Seit einigen Jahren sieht sich die
EU mit einer rapide ansteigenden Zahl von Verstößen gegen Marken- und Urheberrechte konfrontiert. Den Zollbehörden an den Außengrenzen der Union kommt bei deren Bekämpfung eine Schlüsselrolle zu, da die Plagiate – einmal in den Binnenmarkt gelangt – nur schwer aufzuspüren sind. Im Zuge einer neuen Gesamtstrategie für geistiges Eigentum strebt die Europäische Kommission eine Verbesserung der gemeinschaftsweiten Zollüberwachung an und brachte im Mai 2011 den
Vorschlag für eine neue Verordnung zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden ein. Zuständiger Berichterstatter im Europäischen Parlament ist Jürgen Creutzmann, der am 8. Februar vor rund 30 interessierten Zuhörern seinen
Berichtentwurf vorstellte und diskutierte. Im Zentrum seiner Vorschläge stehen die Stärkung der Rechteinhaber sowie die Entlastung der Zollbehörden.
Nach einer Begrüßung durch Frank Piplat, Leiter des
Informationsbüros des Europäischen Parlaments in Deutschland, stellte Herr Creutzmann die Eckpunkte seines Entwurfes vor. Zur Stärkung der Rechteinhaber fordere er für diese ein Informationsrecht, sobald Zollbeamte rechtsverletzende Waren beschlagnahmen. Dies würde den Inhabern der geistigen Eigentumsrechte ermöglichen längerfristige Maßnahmen zur Eindämmung der Produktpiraterie aufzunehmen. Als weiteren wichtigen Punkt nannte er, dass die Verfahren zur Vernichtung von beschlagnahmten Plagiaten vereinfacht werden sollten. Aus Effizienzgründen könne man hier jedoch auf die Einwilligung der Rechteinhaber verzichten – eine Regelung, die ohnehin in den meisten Mitgliedstaaten Praxis sei. Weiterhin sei ein allgemeines Recht auf Gehör nicht notwendig, ja sogar kontraproduktiv. Es sei nur in einer Minderzahl von Fällen relevant und bedeute einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand für die Zollbehörden.
Der Rapporteur begrüßte den Vorschlag der Kommission, ein vereinfachtes Verfahren für Kleinsendungen einzuführen, betonte aber die Notwendigkeit einer konkreten Definition. Er regt in seinem Bericht eine Begriffsbestimmung an, die sich an der Anzahl der Gegenstände (weniger als 3) und deren Gesamtgewicht (weniger als 2 kg) orientiert. Diese Empfehlung habe bereits die Zustimmung der großen EP-Fraktionen gefunden. Ein weiterer Änderungsvorschlag betrifft die Behandlung von Transitware. Der Berichtsentwurf von Jürgen Creutzmann empfiehlt diesbezüglich einige materiell-rechtliche Bestimmungen zu überarbeiten, damit in die EU eingeführte, rechtsverletzende Waren auch stets als solche eingestuft werden können.
Die sich anschließende Diskussion wurde von Bernd Hüttemann, Generalsekretär des Netzwerks Europäische Bewegung Deutschland, moderiert. Sie drehte sich vor allem um Fragen zu Transitware und Verbraucherschutz. „Wir reden hier auch von der Schädigung von Menschenleben“, schloss Jürgen Creutzmann. Über den vorgestellten Berichtsentwurf stimmt der IMCO-Ausschuss am 28. Februar ab. Im Mai wird er ins Plenum eingebracht werden.
„EP-Berichterstatter im Dialog“ ist eine gemeinsame Veranstaltungsreihe des Netzwerks EBD und des Informationsbüros des Europäischen Parlaments in Deutschland. Sie soll die Arbeit des Europäischen Parlaments in Berlin und Deutschland allgemein sichtbarer machen und den Dialog zwischen dem Europäischen Parlament und Interessengruppen intensivieren.
Hier finden Sie den kompletten Beitrag von Jürgen Creutzmann MdEP im Rahmen von EP-Berichterstatter im Dialog am 8. Februar 2012.




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