Schutz der Privatsphäre in der vernetzten Welt - EBD diskutiert neuen EU-Datenschutzrahmen
Die gestern vorgestellte EU-Datenschutzverordnung soll Eckstein des neuen europäischen Datenschutzes werden. Welche Neuerungen die Reform für den Schutz persönlicher Daten in Zeiten von Google und Facebook bietet und welche Vorteile die Rechtsform der Verordnung im Gegensatz zur bisherigen Richtlinie bringt, diskutiert der Direktor für Grundrechte und Unionsbürgerschaft in der GD Justiz, Paul F. Nemitz, mit Vertretern von Bundesregierung, Datenschutzbeauftragten und Interessenvertretern.
Die
EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 bedeutete einen Meilenstein in der Geschichte des persönlichen Datenschutzes. Die bestehende Rechtslage in den
27 Mitgliedstaaten der EU ist der neuen Datenwelt jedoch nicht mehr
gewachsen: Jeder Mitgliedstaat hat die EU-Vorgaben von 1995 unterschiedlich umgesetzt und weiterentwickelt. Rasante technologische Entwicklungen und die Globalisierung bringen neue Herausforderungen für den Datenschutz im digitalen Zeitalter.
Welche Antworten die
Datenschutzverordnung auf diese Herausforderungen geben kann, stellt Paul F. Nemitz in einem Impulsvortrag vor. Im Anschluss diskutieren
- Hans-Heinrich von Knobloch, Leiter der Abteilung Staatsrecht, Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht, Bundesministerium des Inneren
- Dr. Hans-Peter Uhl MdB, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Innenpolitik der CDU/CSU-Fraktion
- Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Dr. Thomas Petri, Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz
- Prof. Peter Gola, Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V.
- Ferner ist ein Wirtschaftsvertreter angefragt.
Die Podiumsdiskussion ist eine gemeinsame Veranstaltung des Netzwerks Europäische Bewegung Deutschland und der
Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin.



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