Wachstum und Konsolidierung: Netzwerk EBD und Bundesregierung de-briefen zum informellen Europäischen Rat
Selten fand ein EU-De-Briefing der EBD so kurz nach Ende des Gipfels statt: Nur neun Stunden nach Abschluss des informellen Europäischen Rates informierten AA und BMWi mehr als 100 Vertreter aus Verwaltung und Interessengruppen zu den Gipfelbeschlüssen. Auf der Agenda der 28 „Chefs“ – erstmals war Kroatien zum Europäischen Rat geladen – standen die großen Themen Konsolidierung und Wachstum.
Das Thema
Wachstum beschäftigte die Staats- und Regierungschefs deutlich länger als vorgesehen. Der
Europäische Rat beschloss beschäftigungspolitische Impulse, insbesondere für junge Menschen, die Vollendung des Binnenmarktes – über eine gemeinsame Koordinierung der Steuersysteme, Bürokratieabbau, Verbesserungen im Patentrecht und im Dienstleistungssektor – sowie mehr Finanzmittel für die Wirtschaft, vor allem für KMU. Anders als bei vergleichbaren Programmen, die in der Kompetenz der Mitgliedstaaten liegen, sei nun mit besseren Resultaten zu rechnen, da die „peer pressure“ zwischen den Mitgliedsstaaten sehr hoch sei.
Die wesentlichen Inhalte des
Fiskalvertrags seien bereits auf dem ECOFIN-Rat in der Vorwoche festgelegt worden – über einige wesentliche Details wie die Zahl der Mitgliedstaaten, deren für ein in-Kraft-Treten des Vertrages notwendig ist, waren Verhandlungen auf Ebene der „Chefs“ nötig. Unterzeichnet werde der Fiskalpakt von 25 der 27 EU-Mitgliedstaaten – Großbritannien und überraschend auch Tschechien hätten ihre Zustimmung verweigert – auf dem Europäischen Rat Anfang März, in Kraft treten könne der Pakt dann zum Jahresbeginn 2013. Mit der Ratifizierung verpflichten sich die Unterzeichner, die Schuldenbremse bis Ende 2013 in nationales Recht zu verankern und somit das strukturelle Haushaltsdefizit unter 0,5 Prozent des BIP zu halten. Beschließt die
Europäische Kommission, ein Defizitverfahren gegen einen der unterzeichnenden Staaten einzuleiten, könne der Rat dies zukünftig nur noch mit qualifizierter Mehrheit stoppen – bislang war eine qualifizierte Mehrheit für ein Defizitverfahren notwendig. Die Einhaltung des Paktes soll darüber hinaus durch die Vertragsstaaten vor dem
Europäischen Gerichtshof einklagbar sein. Wie genau dieses Klage-Verfahren ausgestaltet wird, soll in den kommenden Wochen geklärt werden. Die Bundesregierung bewertete den Abschluss als erfolgreich. Wichtig sei, dass die gesetzliche Implementierung der Schuldenbremse zwar nicht mehr auf Verfassungsrang, aber über dem jeweiligen nationalen Haushaltsverfahren stehe. Angedacht sei es, den Fiskalvertrag in fünf Jahren – sofern dann die politischen Voraussetzungen dafür gegeben seien – in die EU-Verträge einzugliedern.
Politische Einigung auch beim
Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), der bereits in der kommenden AStV-Sitzung unterzeichnet werden könne, um zum 1. Juli ratifiziert zu sein: Mehrere „Verknüpfungen“ zwischen dem ESM und dem Fiskalpakt garantierten, so die Bundesregierung, dass ab 2013 ein Mittelabruf aus dem ESM nur noch Ländern möglich ist, die den Fiskalpakt ratifiziert haben. Was mit Länder der Euro-Zone passiere, die im Herbst 2012 Gelder aus dem ESM benötigen, den Fiskalvertrag aber nicht fristgerecht ratifizieren könnten, war Inhalt der Diskussion.
Über die Ergebnisse des Informellen Europäischen Rates informierten Claudia Dörr, Leiterin der Europaabteilung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und Dr. Arndt Freiherr Freytag von Loringhoven, Beauftragter für Grundsatzfragen der EU, Europaabteilung des
Auswärtigen Amts.




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